Vom Ausmaß überrascht

Erfassung Die polizeiliche Sportfan-Datei verstößt nicht gegen den Datenschutz

Die seit zehn Jahren von der Hamburger Polizei geheim geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ ist laut Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar im Prinzip zulässig. Bei der Einführung der Sportfan-Datei 2006 sei der Datenschutzbeauftragte beteiligt gewesen. „Es wurden Anmerkungen und Änderungsvorschläge gemacht, die von der verantwortlichen Stelle zum Teil umgesetzt wurden“, erklärte Caspars Sprecher Arne Gerhards.

Bei einer Änderung der Datei 2009, in der sich bis dato 1.070 HSV-Fans und 426 FC St. Pauli-Anhänger befinden, sei die Frage aufgekommen, ob es sich nicht um eine Doppelerfassung der Fans handele, die bereits vom Bundeskriminalamtes in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst sind. Dies sei damals von der Polizei verneint worden.

„Die auch für uns überraschend hohe Zahl betroffener Personen macht es nun erforderlich, zu überprüfen, inwieweit die Voraussetzungen für eine Speicherung vorliegen“, sagte Gerhards. Zudem bestehe die Pflicht zur Unterrichtung der Fans durch die Polizei derzeit nicht. „Dies ist unbefriedigend und sollte durch den Gesetzgeber mit Blick auf das künftig geltende EU-Recht zügig angepasst werden“, so Gerhards. KVA