Etwas mehr Tanzen ist erlaubt

FEIERTAGE Schleswig-Holsteins Landtag beschließt ein neues Gesetz zum Feiern an „stillen“ Tagen

Die „stillen Feiertage“ sind in Schleswig-Holstein künftig etwas weniger still – allerdings bleiben die Regeln dort strenger als die im benachbarten Hamburg. Das beschloss gestern der Landtag in Kiel. Beraten und abgestimmt wurde ohne Fraktionszwang, am Ende erhielt denn auch kein Antrag einer Partei die Mehrheit, sondern der eines einzelnen Abgeordneten: Peter Eichstädt, kirchenpolitischer Sprecher der SPD, wollte auf „geänderte Lebenswirklichkeiten“ eingehen, aber eben auch den Kirchen entgegen kommen.

Sein Vorschlag bekam 38 Ja- gegen 27 Nein-Stimmen. Ein Kompromissvorschlag, den fünf andere Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen vorgelegt hatten und der die Hamburger Feiertagsregelung übernehmen wollte, scheiterte: 32 Ja-, aber ebenso viele Nein-Stimmen. Geschlossen gegen jede Änderung hatte sich die CDU gestellt: „Die jetzige Regelung ist der tragfähige Kompromiss“, so Fraktionschef Daniel Günther.

Das sahen die meisten Abgeordneten anders: Sie sprachen von den Wünschen vieler Menschen, neben dem Trauern auch ins Kino, Konzert oder Theater zu gehen. Künftig gelten die Einschränkungen am Volkstrauertag und am Totensonntag nur noch von 6 bis 20 Uhr; bisher waren zwischen 4 Uhr und Mitternacht nur Veranstaltungen erlaubt, die dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. Der Karfreitag bleibt zwar 24 Stunden lang ein stiller Tag – künftig beginnend um 2 Uhr statt schon um Mitternacht.

„In der Realität wird sich kaum etwas ändern“, vermutete Eka von Kalben (Grüne). Tatsächlich haben trotz strenger Feiertagsregel Kinos geöffnet. Oder es finden Feiern statt, die eigentlich verboten wären. „Die Lebenswirklichkeit ist heute andere als zu Beginn des Verbots vor 780 Jahren“, sagte Patrick Breyer (Piraten). Er schlug vor, die Regeln zu lockern – dann aber auch einzuhalten. Seine Partei hatte sich ursprünglich für einen noch weitergehenden Antrag nach Bremer Vorbild ausgesprochen.

Der Eichstädt-Antrag nun hält fest am Versammlungsverbot, welches Breyer für grundrechtswidrig hält, der wissenschaftliche Dienst des Landtags wiederum nicht. Eichstädt verwies auf anstehende Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und schlug vor, bis dahin nicht am Verbot zu rütteln. EST