Streit um Strandgebühr

BETRETUNGS-VERFAHREN

„Solln mir füa die Olpn aa an Ointritt nemma, oda woas?!“ Solches Gegrantel kann man im Sommer an der Nordseeküste allerorten hören – überall dort jedenfalls, wo Urlauber aus dem Südosten der Republik vor Absperrungen stehen, an denen sie eine Gebühr bezahlen sollen: Eintrittsgeld für den Strand, dessentwegen sie 900 Kilometer im Dauerstau durch Deutschland gekrochen sind. Und dann verwehrt ein alberner Kassenfuzzi mit umgehängtem Ticketapparat das Weitergehen.

Vieler solcher Szenen enden in lauten Wortgefechten, in denen der widerborstige Besucher gar „des Strandes“ verwiesen wird, den er doch noch gar nicht hatte betreten dürfen. Nun aber schreitet Justitia ein, in Gestalt des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: Das entscheidet am Dienstag über die Strandgebühr in den Nordseeküstenorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig.

Dabei handelt es sich bereits um ein Berufungsverfahren: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte im September 2014 zugunsten der Strandgebühr entschieden, doch die KlägerInnen beharren auf einem freien und unentgeltlichen Zugang zu Teilen des Sandstrandes in den beiden Badeorten. Diese gehören zur Gemeinde Wangerland, die von auswärtigen Gästen für den Zugang zum Strand in der Zeit von April bis Oktober drei Euro verlangt.

Bei den Klägern handelt es sich übrigens mitnichten um Bayern – Klage führen Anwohner aus den Nachbargemeinden. Geht es nach ihnen, dürften die Süddeutschen womöglich gern weiter dafür bezahlen, sich einen Sonnenbrand auf den Pelz brennen zu lassen: Die „Freien Bürger für freie Strände“, wie sich die Klagenden nennen, verweisen in eigener Sache auf das Bundesnaturschutzgesetz, das besage, dass Natur und Landschaft für Erholungszwecke frei zugänglich sein müssten: Es gelte das „allgemeine Betretungsrecht“.

Nicht nur rechtlich, auch konkret-symbolisch gehen die Strandbürger vor gegen die Restriktionen: Mehrfach überstiegen sie mit Leitern die Zäune. Nun wird sich weisen, ob sie auch die juristischen Hürden nehmen. HB