Deutsche Telekom in freier Wildbahn

DATENNETZE Die Bundesregierung darf den Exstaatskonzern nicht vor seinen Konkurrenten schützen

LUXEMBURG taz | Die Bundesregierung und die Deutsche Telekom haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe erlitten. Das höchste Europäische Gericht kippte am Donnerstag den zeitweisen Schutz der Telekom beim Aufbau eines schnelleren Datennetzes vor anderen Konkurrenten (Rechtssache C-424/07).

Der Bund ist größter Anteilseigner an dem Exmonopolisten. Nach Firmenangaben kostet der Ausbau der „Datenautobahn“ in den kommenden 10 bis 15 Jahren bis zu 50 Milliarden Euro. Für die Verbraucher ändert sich zunächst dennoch nichts beim Angebot für schnelle Internetzugänge. Der EuGH kann Deutschland nicht zu direkten Änderungen an nationalen Gesetzen zwingen. Sollte Deutschland jedoch nicht auf das Urteil reagieren, kann die EU-Kommission erneut Klage erheben. Am Ende eines zweiten Prozesses drohen Deutschland horrende Buß- oder Zwangsgelder in Millionenhöhe.

Die EU-Kommission hatte 2007 in Luxemburg vor dem EuGH gegen diese sogenannten Regulierungsferien im Telekommunikationsgesetz (TKG) geklagt. Die Richter gaben den europäischen Wettbewerbshütern nun recht.

Unterdessen hat das Bundeskartellamt gegen die Deutsche Telekom ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Ein Behördensprecher bestätigte in Bonn einen entsprechenden Bericht der FAZ. Mehrere Konkurrenten hatten sich zuvor bei der Wettbewerbsbehörde und der Bundesnetzagentur über die Preisgestaltung des Konzerns beschwert.