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Betreuungsgesetz wird noch nicht entfristet

Das bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) wird vorläufig nicht entfristet. Ein entsprechender Antrag von CDU und FDP ist im Landtag am Mittwoch einstimmig angenommen worden. Hintergrund ist die im Gesetz vorgeschriebene, aber nicht durchgeführte Evaluierung des BremWoBeG. Diese soll nun nachgeholt werden. Die Kritik von Pflegeexperten an Paragraf 26 des Gesetzes, nach der die Heimaufsicht sowohl für die Beratung als auch für die Kontrolle von Pflegeeinrichtungen zuständig ist (taz berichtete), teilt Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) jedoch nicht. Die Beratung habe sich in der Vergangenheit bewährt. Nun sollen im Laufe der nächsten zwei Jahre sowohl das BremWoBeG als auch die Personalverordnung zum Gesetz evaluiert werden. (taz)