Sonderrecht für Flüchtlingssiedlungen

Gesetz In Hamburg darf künftig mit dem Bau von Wohnungen für Flüchtlinge angefangen werden, ohne dass eine Baugenehmigung vorliegt

Erst die Anwendung des Polizeirechts – jetzt die Änderung der Bauordnung: Die rot-grüne Koalition in Hamburg will heute ein Gesetz durch die Hamburgische Bürgerschaft bringen, das den Bau von Flüchtlingsunterkünften beschleunigt. Künftig soll die Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn schon zulassen können, wenn das eigentliche Baugenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Mit dem Vorstoß versucht Rot-Grün die von Hamburg 2014 durchgesetzte Änderung des Baugesetzbuches und die dadurch entstandenen Möglichkeiten bei der Planung und Errichtung von Flüchtlingsunterkünften voll auszuschöpfen, die den Bau von Flüchtlingseinrichtungen in Städten erleichtern. Die Änderung der hamburgischen Bauordnung soll es möglich machen, Unterkünfte, insbesondere Folgeunterkünfte, schneller und effizienter zu errichten.

Mit dem neuen Baurecht des Bundes und einer Regelung des vorzeitigen Baubeginns könne die von einigen kritisierte Anwendung des Polizeirechts zum schnellen Bau von Unterkünften zukünftig reduziert werden, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel. „Wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit“, unterstreicht auch der Grünen-Fraktionschef Anjes Tarks.

Die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns sei eine „vorläufige Maßnahme“, die die Baugenehmigung weder vorwegnehme noch ersetze, heißt es in der Gesetzesbegründung. Es sei auch keine „bauaufsichtliche Zulassung“ nach dem Baugesetzbuch, gegen die Anwohner klagen könnten, was einen Baustopp zur Folge hätte.

Die vorzeitige Zulassung dürfe nur den „Beginn“ einer Baumaßnahme umfassen, nicht aber die gesamte Errichtung vorzeitig erlauben. Sollte die Baugenehmigung nicht erteilt werden, sei der Bauherr zum Rückbau verpflichtet oder müsse für die verursachten Schäden zahlen. KVA