Der Beschwerde-Katalog der Unis

Die Einführung allgemeiner Studiengebühren war einer der ersten Beschlüsse der schwarz-gelben Landesregierung: Ausnahmslos jedeR Studierende soll ab dem ersten Semester bis zu 500 Euro zahlen, die Unis können die Höhe fest legen. Im Wahlkampf hatte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) versprochen, Bafög-EmpfängerInnen von der Belastung auszunehmen. Dies habe sich jedoch als nicht praktikabel heraus gestellt, so die Regierung.Die NRW-Unis kritisieren aber nicht nur die Gebühren, sondern auch eine weitere Neuerung: Studierende sollen ihr Geld zurück fordern können, wenn die Uni ihre Leistungen nicht erfüllt und zum Beispiel zu wenig Laborplätze anbietet. Ein so genanntes „Prüfungsgremium“ soll in Streitfällen entscheiden, ob die Hochschule eine Verlängerung des Studiums verschuldet hat. In dem Fall sollen die Universitäten auf Beiträge verzichten oder sie zurückzahlen. Bisher fehlen aber genaue Kriterien, auf welche Veranstaltungen und welchen Service die Studierenden einen Anspruch haben sollen. Außerdem, so die Landesrektorenkonferenz, sei die Uni kein Marktplatz, auf dem äquivalente Leistungen und Gegenleistungen erbracht werden könnten. JOE