5.000 Euro für ein totes Baby

ENTSCHÄDIGUNG Eine Frau aus Ghana erhält Schmerzensgeld für eine Totgeburt. Sie war in der Flüchtlingsunterkunft Horst nicht versorgt worden

Die Ghanaerin Mercy A. erhält vom Land Mecklenburg-Vorpommern 5.000 Euro Schmerzensgeld für die Totgeburt ihres Kindes. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der Ende November nach einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock zu Stande kam.

Die hochschwangere Mercy A. war 2010 von Hamburg aus in die Flüchtlingsunterkunft Nosdorf/Horst verteilt worden, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern betrieben wird. Als A. eines Nachts plötzlich Fruchtwasser verlor, meldete sie sich auf der Krankenstation der Flüchtlingsunterkunft, wurde dort allerdings nicht ausreichend medizinisch versorgt. Statt ins Krankenhaus wurde sie am nächsten Tag in die Flüchtlingsunterkunft in Jürgenstorf im Landkreis Demmin gebracht. Das ungeborene Kind überlebte die mehrstündige Busfahrt nicht.

Ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung durch das medizinische Personal in der Unterkunft in Horst war 2010 eingestellt worden. Es könne kein schuldhaftes Verhalten der Angestellten nachgewiesen werden, hieß es damals.

Auch in dem aktuellen zivilrechtlichen Verfahren hatte das Schweriner Landgericht in erster Instanz jegliche Verantwortung des Landes zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Rostock schlug nun einen Vergleich vor.

Eine der Krankenschwestern hatte in dem Prozess Anfang des Jahres ausgesagt, sie habe vergessen, auf den medizinischen Unterlagen zu vermerkten, dass Mercy A. Fruchtwasser verloren habe. Zudem habe sie A. nicht abgenommen, dass sie ernsthafte Probleme vorbrachte.

„Die schwere Folge für meine Mandantin sollte auch nach Meinung des Gerichts nicht ohne Konsequenzen bleiben“, sagte ihr Rechtsanwalt Martin Klingner. Durch den Vergleich werde endlich deutlich, dass ein Fehlverhalten der Krankenschwestern in Horst sehr nahe liegt. Ursprünglich hatte er 10.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Mercy A. sagte: „Für mich ist es ebenso wichtig, dass sich derartiges für andere Betroffene nicht wiederholt.“

Nachdem der Fall bekannt geworden war, hatte Hamburgs Innensenator Christoph Althaus (CDU) Frauen ab der 26. Schwangerschaftswoche unter anderem ein befristetes Bleiberecht eingeräumt. Nach der Bürgerschaftswahl 2011 machte der SPD-geführte Senat diesen Beschluss wieder rückgängig.

Lena Leebucari