Arbeitnehmerrechte für Inhaftierte: Häftlinge kämpfen gegen Altersarmut
Die Gefangenengewerkschaft fordert eine Rentenversicherung für arbeitende Häftlinge. Die JustizministerInnen beraten noch.
Oliver Rast, Mitbegründer der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO), spricht von „vor-wilhelminischen Arbeitsverhältnissen“ mitten in Deutschland. Gemeinsam mit einigen MitstreiterInnen steht er am Donnerstagvormittag vor der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin. Im Innern treffen sich die JustizministerInnen der Bundesländer zu ihrer Herbstkonferenz.
Rast hatte gehofft, dass dabei auch das Thema Rentenversicherung für die rund 41.000 arbeitenden Inhaftierten zur Sprache kommt – vergebens. „Es empört uns, dass das Thema nicht auf die Agenda kommt, obwohl es seit 40 Jahren aussteht“, sagt Mitstreiterin Martina Franke. Das 1977 verabschiedete Bundesstrafvollzugsgesetz sieht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Inhaftierte vor, umgesetzt wird es noch immer nicht.
Rast und Franke machen dafür die JustizministerInnen der Länder verantwortlich, die sich nach Meinung der GG/BO vor allem aus Angst vor zu hohen Kosten vor einer Entscheidung in der Frage drücken und damit das erhalten, was Franke eine „Doppelbestrafung“ nennt.
Hoffnung machte den Gefangenen zuletzt ein Antrag der Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Uta-Maria Kuder (CDU), auf der Frühjahreskonferenz im Juni. VertreterInnen der Justizministerien der Länder sollten gemeinsam eine Rentenversicherungspflicht für Gefangene prüfen. Dieser Prozess dauert noch an, wie ein Sprecher des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommerns auf Nachfrage der taz mitteilte. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei, könne er noch nicht sagen. Der GG/BO dauert das zu lange. Sie sieht jedes Jahr ohne Rentenbeiträge für die Gefangenen als einen weiteren Schritt in Richtung Altersarmut.
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