Urteil zu Mieterhöhungen: BGH stärkt Mieterrechte

URTEIL IAuch wenn sich Vermieter im Vertrag verrechnen, darf die Miete nur moderat steigen

MÜNCHEN afp | Vermieter dürfen selbst extrem günstige Kaltmieten nur im Rahmen der sogenannten Kappungsgrenze um maximal 15 bis 20 Prozent anheben. Dies gilt selbst dann, wenn ein Vermieter aus eigenem Verschulden die Wohnfläche im Mietvertrag viel zu gering angegeben hatte und auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen will, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied.

Im aktuellen Fall wollte ein klagender Vermieter in Berlin die Kaltmiete für eine 5-Zimmer-Wohnung von rund 630 Euro monatlich auf knapp 940 Euro anheben. Der Grund: Im Mietvertrag war irrtümlich eine zu kleine Wohnfläche von rund 157 Quadratmetern angegeben. Tatsächlich betrug die Wohnfläche aber 210,43 Quadratmeter.

Dem Urteil zufolge darf der Kläger zwar die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Dabei muss er aber die Stufen der jeweils geltenden Kappungsgrenze beachten.

Az. VIII ZR 266/14