Weihnachten vor Gericht

Flucht-versuch

Weihnachten hinter Gittern? Nein, danke! An Heiligabend 2014 versuchten vier Gefangene in Lübeck einen Ausbruch: Einer simulierte einen epileptischen Anfall, lockte so einen Wärter in die Zelle, der überwältigt und als Geisel genommen wurde. Die Flucht endete noch im Gefängnis, weil andere Wärter zu Hilfe kamen. Kommende Woche wird der Fall vor Gericht verhandelt – vermutlich kein Termin, auf den sich Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) freut.

Der Ausbruchsversuch hatte nur eine Viertelstunde gedauert, die politische Aufarbeitung zog sich über Monate. In ihrem Verlauf wurde die Gefängnisleiterin ihres Postens enthoben. Aber auch die Ministerin selbst kam unter Druck, weil sie zunächst erklärt hatte, alle Beteiligten hätten absolut korrekt gehandelt. Dabei hatten die Diensttuenden nach Ende des Vorfalls nichts unternommen – auch nicht die Polizei geholt. Schließlich war ja Weihnachten.

Dumm nur, dass sich so unmöglich aufklären lässt, ob einer der Beteiligten unter Alkohol oder Drogen gestanden hatte, was für das Strafmaß wichtig ist. Außerdem erklärte der Anwalt des Haupttäters, sein Mandant sei – obwohl er bereits gefesselt war – zusammengeschlagen worden.

Entsprechend schwierig wird das Verfahren. Das Gericht nimmt sich Zeit bis Ende März. Kritiker des als liberal geltenden Strafvollzugs in Schleswig-Holstein fühlten sich durch den Fall bestätigt: Schließlich konnten die vier Häftlinge nur deshalb den Ausbruch planen, weil sie an Heiligabend im besinnlichen „gemeinsamen Umschluss“ in einer Zelle sitzen durften. est