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URTEIL
: Wohncontainer auf Zeit zumutbar
Ein Wohncontainer mit Gemeinschaftssanitäranlage ist für asylsuchende Familien nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nur vorübergehend zumutbar. Zwar lehnte das Gericht in Celle den Antrag einer somalischen Familie auf anderweitige Unterbringung gestern ab. Dass die fünfköpfige Familie in einem 41-Quadratmeter-Raum in einer Wohncontaineranlage lebe, dürfe wegen der eingeschränkten Intimsphäre und begrenzten Rückzugsmöglichkeiten aber nicht für lange Zeit so bleiben. (dpa)