„Überfallartiges Vorgehen“

FLÜCHTLINGE Bei der Unterbringung darf das Land uns nicht überrumpeln, murren die Gemeinden

Bei der Errichtung großer Unterkünfte für Flüchtlinge darf das Land nach Ansicht des Gemeindetags die Kommunen nicht überrumpeln. „Es kann nicht sein, dass das Land wie in der Vergangenheit in mehreren Fällen dabei überfallartig vorgeht“, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des schleswig-holsteinischen Gemeindetags, Jochen Nielsen. Bürgermeister dürften nicht erst einen Tag nach einer Entscheidung, irgendwo eine Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten, vom Land informiert werden –wie etwa im Fall der Nutzung der früheren Prinovis-Druckerei in Itzehoe.

Das Verhalten des Amtes Berkenthin (Kreis Herzogtum Lauenburg), das dem Land kurzfristig ein rund 32 000 Quadratmeter großes Grundstück weggekauft und so den Bau einer dort geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für 1.500 Flüchtlinge verhinderte, halte er für einen Einzelfall, sagte Nielsen. Da zudem auch das Amt selbst auf dem Grundstück Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen errichten wolle, halte er das Vorgehen für in Ordnung. „Die Kommunikation zwischen Land und Gemeinden muss aber insgesamt besser werden.“

Häuser statt Containern

Auf dem Areal der Großdiskothek „Ziegelei“ sollen elf Häuser errichtet werden, eines für jede der elf Amts-Gemeinden. Für gestern Abend war eine Bürgerversammlung mit der Kieler Innen-Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler angesetzt gewesen. Diese sagte aber nach der jüngsten Entwicklung ab. (dpa)