Für Air Berlin beginnt der Winter früher

Überlebenskampf Die Fluggesellschaft und ihr Partner Etihad haben auf dem Rechtsweg ihren Flugplan durchgesetzt – vorerst

Die MitarbeiterInnen von Air Berlin können erst mal aufatmen. Die Fluggesellschaft Etihad Airways aus den Arabischen Emiraten, Partner von Air Berlin, hat vor Gericht erwirkt, dass das Luftfahrtbundesamt den gemeinsamen Winterflugplan vorerst freigeben muss. Dieser gilt ab Sonntag, ist aber bislang nicht genehmigt worden.

Für beide Airlines geht es um Umsätze, für Air Berlin aber zusätzlich ums Überleben. Die Berliner Fluggesellschaft mit ihren über 9.000 Beschäftigten schreibt seit Jahren rote Zahlen und ist daher auf die Zusammenarbeit mit Etihad angewiesen. Laut dem Winterflugplan sind 65 gemeinsame Verbindungen vorgesehen.

Solche sogenannten Code­share-­Flüge müssen jedoch genehmigt werden. Dafür ist das Luftfahrtbundesamt zuständig, das dem Verkehrsministerium untersteht. Bislang hatte das Amt die Genehmigungen für fast eine Hälfte der geplanten Flüge zurückgehalten, mit Verweis auf ein bilaterales Abkommen mit den Emiraten. Dieses gestatte 29 der 65 geplanten Routen nicht, argumentiert die Behörde. Abkommen dieser Art sollen eigentlich inländische Fluggesellschaften vor der internationalen Konkurrenz schützen. Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten finden bereits statt, sind aber bisher ergebnislos verlaufen.

Jetzt hat Etihad in der Sache Fakten geschaffen. Am Freitag beantragte die Fluggesellschaft eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Braunschweig. Das Gericht entschied prompt, das Amt müsse die Winterflüge zumindest bis zum 8. November genehmigen. Damit sind die gemeinsamen Flüge sowie die Umsätze von Air Berlin vorerst gesichert.

Druck auf Dobrindt

Air Berlin droht das Aus, wenn wegen des Zögerns bei den Behörden Flüge ausfallen müssen. Deswegen hatten sich in den letzten Tagen Politiker verschiedener Couleur ins Geschehen eingeschaltet. Der CDU-Frak­tions­chef im Berliner Abgeordnetenhaus, Florian Graf, hatte dafür plädiert, dass sich das Kanzleramt der Sache annehme. Damit wäre vermutlich auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einverstanden. Gabriel hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) per Brief gebeten, die Code­shares erneut zu gestatten – eine Kopie des Schreibens ging an die Kanzlerin.

Die Verfügung des Gerichts schafft letztlich nicht mehr als eine knapp bemessene Schonfrist, nach deren Ende eine politische Entscheidung hermuss. Die andere Variante: Etihad zieht künftig im Zweiwochentakt vor Gericht, was, so grotesk es klingt, nicht undenkbar ist. Peter Weissenburger