Verfahren wegen Protests

Gegen den niedersächsischen Landeschef der Grünen, Jan Haude, läuft nach seinen Angaben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Grund sei die Teilnahme an einer spontanen Demonstration gegen Studiengebühren während eines Besuches von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Hannover. Die schwarz-gelbe Landesregierung habe ein „Versammlungs-Verhinderungsgesetz“ geschaffen, sagte der 31-Jährige. In einem demokratischen Rechtsstaat müsse es möglich sein, Unmut auch spontan zum Ausdruck zu bringen.  (dapd)