Wettbewerb mit Hindernissen: Telekom erschwert Wechsel
Stadtwerke Neumünster beklagen Verunsicherung wechselwilliger Telekomkunden. Verbraucherzentrale findet Wechselbonus okay.
Die Vorwürfe könnten „ohne nähere Angaben nicht nachvollzogen und schon gar nicht bestätigt werden“, teilte die Telekom mit. Man wundere sich, dass sich die Stadtwerke an die Presse wenden und nicht an die Rechtsabteilung der Telekom.
Die Stadtwerke Neumünster liefern im nördlichen Schleswig Strom, Gas, Wärme und Wasser. Seit 2009 bietet das kommunale Unternehmen auch Telekommunikationsdienstleistungen an. Mit seinem großen Glasfasernetz und 17.000 Kunden bezeichnet es sich selbst als der „größte Flächenversorger für das schnelle Internet in Schleswig-Holstein“.
„Wir haben derzeit vermehrt Anrufe von Kunden, denen telefonisch mitgeteilt wurde, ihr Anschluss würde in wenigen Tagen abgestellt“, sagt Vertriebschef Wede. Die Telekom mache den Kunden weis, die SNW kündigten zu früh; die Telekom könne eine solche Kündigung nicht zwei Monate im Voraus entgegen nehmen.
Kunden, die wechseln wollen, schließen einen Vertrag mit dem neuen Anbieter, der dann beim alten Anbieter kündigt. Die Kündigungsfrist betrage in der Regel vier Wochen, sagt SNW-Pressesprecher Nikolaus Schmidt. Es könne aber auch schon mehrere Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
„In der Regel ist das kein Problem“, sagt Schmidt. Allein in den vergangenen vier Jahren hätten die SNW rund 8.000 Telekommunikationskunden hinzu gewonnen. In einer ersten Welle hätten sich einige Dutzend Kunden beklagt. In diesen Fällen hätten die Stadtwerke versucht, mit der Telekom zu sprechen.
Jetzt hätten sich wieder zehn Kunden mit ähnlichen Vorwürfen gemeldet. „Wir waren nicht amüsiert, dass das jetzt mehrfach passiert ist“, sagt Schmidt. Deshalb habe sein Unternehmen die Vorwürfe öffentlich gemacht. „Als kommunales Unternehmen müssen wir zusehen, dass wir nicht aus der Wirtschaftlichkeit rausfallen“, gibt Schmidt zu bedenken.
„Der übliche Weg wäre, dass sich SNW schriftlich und unter Mitteilung von näheren Angaben an die Rechtsabteilung der Telekom wendet“, teilt deren Pressestelle mit. Für sämtliche Kundenkontakte der Telekom gebe es klare Vorgaben, deren „sehr hohes Niveau“ durch regelmäßige unangekündigte Qualitätsprüfungen sichergestellt werde.
Die Stadtwerke haben nach den Hinweisen ihrer Kunden Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt, die den Eingang bestätigt. „Beschwerden dieser Art habe ich schon lange nicht mehr gehört“, sagt deren Sprecher Michael Reifenberg. Im vergangenen Jahr hätten die Agentur 129.000 Anfragen zum Verbraucherschutz in der Telekommunikation erreicht. 28.000 davon seien zum Thema Anbieterwechsel eingegangen, etwa bei Fehlschlägen oder Fristverletzungen. An die Bundesnetzagentur können sich auch Endverbraucher wenden.
Ein Anbieterwechsel sei „technisch nicht trivial“, räumt Reifenberg ein. Dabei müsse viel ineinander greifen. Schon das Transferieren der 37-stelligen Portierungsnummer sei eine Fehlerquelle. Dagegen gestalte sich der juristische Ablauf in der Regel unproblematisch.
Eine Kündigung beziehe sich stets auf das Vertragsende, ganz gleich, wann gekündigt werde, sagt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dass Kunden abgeklemmt würden, könne eigentlich nicht vorkommen. Das Angebot eines Bonusses fürs Bleiben sei nicht überraschend. „Im Prinzip spricht nichts dagegen“, sagt Voß.
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