Grüne: Mehr tun gegen Ausbeuter

WOHNUNGSNOT Besitzer von „Schrottimmobilien“ sollen gesetzlich besser belangt werden können

Zum Tag der Wohnungslosen haben die Berliner Grünen am Freitag eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes gefordert. Damit sollen die Bezirke bessere rechtliche Handhabe gegen Besitzer von „Schrottimmobilien“ bekommen. Die Forderung ist Teil eines 10-Punkte-Katalogs, mit dem die Partei ausbeuterischen Vermietern das Geschäft vermiesen will. Dazu gehört auch, ihnen die Kosten aufbürden zu können, wenn die Bewohner unbewohnbarer Häuser anderweitig untergebracht werden. „Die Grunewaldstraße hat gezeigt, wie hilflos staatliche Verwaltungen in solchen Fällen sind“, sagte Landesvorsitzender Daniel Wesener.

Das Haus in der Schöneberger Grunewaldstraße 87 war im Sommer in die Schlagzeilen geraten, weil der Vermieter in seinem Hinterhaus zeitweise bis zu 200 Menschen unter miserablen Verhältnissen wohnen ließ. Ein Einzelfall ist das nicht: Immer wieder gibt es Berichte über Häuser, in denen Menschen – oft Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die auf dem „normalen“ Wohnungsmarkt keine Chance haben – zu Wucherpreisen auf Matratzenlagern oder in heruntergekommenen Wohnungen hausen müssen, häufig ohne Mietvertrag.

Diesem „kriminellen Geschäftsmodell“, wie es die Grünen-Abgeordnete Susanne Kahlefeld nannte, stehen die Bezirke weitgehend hilflos gegenüber. Überbelegung ist ohne Mietverträge kaum nachweisbar. Bauaufsicht und Gesundheitsamt können zwar Auflagen machen, doch oft werden die vom Vermieter verschleppt oder nur kurzfristig umgesetzt.

Schlupflöcher schließen

Die Grünen fordern daher, den Tatbestand der Verwahrlosung sowie der „ausbeuterischen Vermietung“ ins Wohnungsaufsichtsgesetz aufzunehmen. Einen entsprechenden Antrag hat die Grünen-Fraktion bereits ins Abgeordnetenhaus eingebracht, ähnliche Gesetzesnovellen gab es schon in NRW und Bremen. Außerdem fordern die Grünen, die Zweimonatsfrist aus der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zu streichen. Mit dieser Verordnung wurden Ferienwohnungen in privatem Wohnraum verboten, ausgenommen bei Mietverträgen ab zwei Monate. Diese Frist „darf kriminellen Vermietern nicht länger als Schlupfloch dienen“, heißt es im grünen Forderungspapier.

Zudem bräuchten die Bezirke mehr Personal zur Kontrolle der Hausbesitzer, ergänzte Sybill Klotz, grüne Sozialstadträtin von Tempelhof-Schöneberg. „Der Senat muss mit ins Boot, wir brauchen eine mit allen abgestimmte Gesamtstrategie.“

Ähnliche Forderungen hatte auch die Bezirksbürgermeisterin von Neukölln, Franziska Giffey (SPD), in der taz aufgestellt. Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hält schärfere Gesetze dagegen nicht für nötig, wie ein Sprecher erklärte. Susanne Memarnia