Senator schwingt sich zum Dragoner auf

FINANZSENATOR Kollatz-Ahnen kündigt im taz-Interview an, dass der Senat das Dragoner-Areal am Dienstag zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet erklären will. Damit möchte er Einfluss auf die Bebauung nehmen

Wem gehört das Dragoner-Areal? Diese Frage könnte kommenden Dienstag noch einmal neu verhandelt werden Foto: Christian Mang

von Stefan Alberti

Der Senat will schon nächste Woche einen neuen Versuch starten, die befürchtete Entwicklung des Dragoner-Areals in Kreuzberg zum Luxusquartier zu verhindern. „Wir wollen das Gelände zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet machen“, kündigte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen im taz-Interview an. Die dafür nötige Vorlage der Stadtentwicklungsverwaltung soll der Senat am Dienstag beschließen. Über diesen Hebel des Planungsrechts könnte sich das Land doch noch Einfluss sichern, falls sich der viel kritisierte Verkauf trotz Intervention von Kollatz-Ahnen im Bundesrat nicht weiter aufhalten lässt.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hatte im März einem angeblich 36 Millionen Euro schweren Gebot eines privaten Investor den Zuschlag für das 47.000 Quadratmeter große Areal gegeben. Ebenfalls interessierte landeseigene Wohnungsbauunternehmen hatten bei diesem Preis nicht mithalten können – für die Howoge etwa war bei 20 Millionen Euro Schluss. Anders als das Land Berlin mit seiner neuen Liegenschaftspolitik verkauft die Bima weiter nach dem Höchstpreisverfahren, nach dem allein das höchste Gebot entscheidet, nicht die künftige Nutzung.

Ohne verbindliche Vorgaben zu bezahlbarem Wohnen befürchten Anwohner wie Senat, dass bezahlbares Wohnen auf dem Areal an der Ecke Obentrautstraße Mehringdamm nicht möglich sein wird. „Das ist ein prototypischer Fall, wie man es vor dem Hintergrund unserer neuen Liegenschaftspolitik nicht mehr machen soll“, sagte Kollatz-Ahnen der taz. Man müsse auch den Bund überzeugen, seine Verfahren entsprechend zu ändern.

Das käme allerdings für das Dragoner-Areal zu spät: Der Haushaltsausschuss des Bundestags stimmte dem Verkauf bereits Ende März zu, und ob sich der Bundesrat weiter dagegenstemmt, ist offen. Dort hatte Kollatz-Ahnen im Finanzausschuss unmittelbar vor der Sommerpause zum zweiten Mal eine Vertagung durchsetzen können. Der für Dienstag angekündigte Senatsbeschluss soll deshalb weiterhelfen.

„Bei einem Stadterneuerungsgebiet, wie wir es planen, sind die Eigentümer auskunftspflichtig und zur Kooperation verpflichtet“, sagte eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Darüber hinaus könne man bei einem Weiterverkauf auch den Grundstückswert beeinflussen.

Der Finanzsenator sprach sich zudem dafür aus, beim Wohnungsneubau keine Belegungsquoten für Flüchtlinge festzulegen. „Ich halte nichts davon, beide Bereiche zu verbinden“, sagte Kollatz-Ahnen, „die Erfahrung in den 90er Jahren hat gezeigt, dass das schnell zu einer Neiddiskussion führt, ja sogar zu Pogromstimmung.“ Die Flüchtlingsunterbringung erfolge in getrennten Spe­zial­programmen. „Unser Ziel ist, dass wir anders als andere Bundesländer bis Jahresende ohne Zelte auskommen.“

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