Dauerfixierung war rechtmäßig

Psychiatrie Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ärzte ein. Sie hatten Straftäter 60 Tage gefesselt

LANDSHUT taz | Die 60-tägige Dauerfixierung eines Psychiatriepatienten in der Forensik des Isar-Amper-Klinikums in Taufkirchen (Niederbayern) bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat das Ermittlungsverfahren gegen drei verantwortliche Ärzte eingestellt.

Der Fall, der durch den Unterstützerkreis von Deutschlands bekanntestem Psychiatriepatienten, Gustl Mollath, bekannt geworden war, hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt. In Gang gesetzt wurden die Ermittlungen der Landshuter Staatsanwaltschaft durch den Internetaktivisten und „Plagiatsjäger“ Martin Heidingsfelder, der im Mollath-Unterstützerkreis eine zentrale Rolle spielt und die verantwortlichen Ärzte vor fast zwei Jahren wegen Freiheitsberaubung anzeigte. Die Strafanzeige, die er zusammen mit Mollath einreichte, untermauerte er mit einer Vielzahl von Klinikdokumenten und Zeugenaussagen, die wenig Zweifel am brachialen Umgang von Ärzten und Pflegern mit dem Patienten ließen.

Martin R. ist ein ausgesprochen schwieriger Patient, aber das sind alle, die vom Gericht in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen werden. Er sitzt nach einem Mord seit 1994 in der Psychiatrie, zunächst in Kaufbeuren, später in der zentralen Einrichtung für psychisch kranke und schwere Straftäter im Bezirkskrankenhaus Straubing. Dort sind Männer untergebracht, in Taufkirchen Frauen. Martin R. landete dort, weil er transsexuell ist und sich als Frau betrachtet.

Professor Matthias Dose ist Chefarzt der Taufkirchener Forensik und einer der drei Ärzte, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat. Das extreme Mittel, einen Patienten zwei Monate lang so ans Bett zu fixieren, dass er völlig bewegungslos ist, rechtfertigt der Chefarzt mit der Gewalttätigkeit, die von diesem Patienten ausgehe. Wiederholt habe er ihn, Ärzte und Pflegepersonal mit Mord bedroht und sei tätlich geworden.

Bei der Staatsanwaltschaft stießen die Einlassungen des Arztes auf Verständnis. Für sie steht fest: „Rechtlich stellt der festgestellte Sachverhalt keine rechtswidrige Freiheitsberaubung dar.“ Helmut Reister