Unerkannt spenden leicht gemacht

TRANSPARENZ Parteispenden über 50.000 Euro werden vom Bundestag sofort veröffentlicht. In den vergangenen Jahren ist die Zahl solcher Großspenden gesunken, doch die Parteien haben nicht weniger Geld: Scheue Spender stückeln ihre Zuwendungen lieber

Wer kein Aufsehen um seine Spende wünscht, kann dank Parteiengesetz diskreter geben

VON TOBIAS SCHULZE

BERLIN taz | Die Bruhns aus Hamburg sind treue Spender. Insgesamt 275.000 Euro flossen zwischen 2007 und 2010 auf das Konto der CDU – von Mutter Gudrun Bruhn, von Sohn Hermann Friedrich Bruhn und vom gemeinsamen Bauunternehmen. Im Bundestagswahljahr 2009 steckten sie der Partei 75.000 Euro zu. Doch auf der Liste von Großspendern, die der Bundestag damals veröffentlichte, tauchten sie nicht auf.

Denn den Betrag überwiesen sie dreigeteilt, je 25.000 Euro von der Mutter, vom Sohn und von der Firma, und als Großspender gilt nur, wer auf einen Schlag mindestens 50.000 Euro zahlt. „Die Beträge sind eher Zufall und nicht Resultat irgendeiner Strategie“, sagt der Geschäftsführer der Baufirma, Kai Kramer. Er betont aber auch: „Der hanseatisch zurückhaltenden Kaufmannstradition eng verbunden, legt die Familie Wert darauf, auf ihr Engagement nicht durch Medienberichterstattung aufmerksam zu machen.“

Auch die Tatsache, dass die Hermann Friedrich Bruhn GmbH in Hamburgs Immobilienwirtschaft vorne mitspielt und in den vergangenen Jahren mehrere Einkaufszentren hochziehen durfte, hat mit den Spenden angeblich nichts zu tun. Die Familie sehe ihre Gaben als „Ausdruck der Unterstützung für die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Arbeit des ehemaligen Ersten Bürgermeisters, Ole von Beust“, richtet Kramer aus.

Als zu Jahresbeginn das Bundestagspräsidium die Liste der Großspender veröffentlichte, berichteten viele Zeitungen: „Firmen drehen den Parteien den Geldhahn zu“, denn die Zahl der Großspenden war gesunken. Schon auf den zweiten Blick – und da die Parteien insgesamt eher Gewinne als Verluste vorweisen – wurde jedoch klar, dass die Spenden lediglich ihr Erscheinungsbild gewechselt haben. Wer wie die Bruhns kein Aufsehen um seine Spende wünscht, hat dank des Parteiengesetzes auch keins zu befürchten und kann diskreter agieren.

Nur Großspenden veröffentlicht der Bundestag sofort. Ihre Zahl wurde in den vergangenen Jahren geringer, 2012 waren es zwölf Stück. Wichtiger sind kleinere Spenden. Veröffentlicht werden diese aber erst ab 10.000 Euro, und das nur in den Rechenschaftsberichten der Parteien, zusammengefasst zu PDF-Dokumenten mit fast 300 Seiten, noch mehr Spendernamen und ohne automatische Suchfunktion. Sie erscheinen außerdem zeitverzögert: Mit den Berichten für 2011 ist erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Falls die Bruhns heute erneut an die CDU spenden, erfährt das die Öffentlichkeit frühestens in zwei Jahren.

Komplett intransparent sind Spenden unter 10.000 Euro. Sie machen den größten Teil des Spendenaufkommens aus, in den Rechenschaftsberichten erscheint aber nur ihre Gesamtsumme. Wer einen großen Betrag geschickt stückelt, taucht also nirgends namentlich auf. Verboten ist das nicht. „Bei einem Familienunternehmen mit mehreren Eigentümern kann jeder ein paar tausend Euro spenden, das ist nicht zu verhindern“, sagt der Bonner Politikwissenschaftler Gerd Langguth.

Gestückelte Großspenden sind aber nicht die einzige Möglichkeit, Parteien unauffällig zu subventionieren. Das Parteiengesetz lässt Lücken für Sponsorenstände auf Parteitagen, Geschäfte mit Parteiunternehmen oder Spenden an Abgeordnete. Auch bei Letzteren gilt: Veröffentlichen muss der Empfänger nur Beträge über 10.000 Euro. In der laufenden Legislaturperiode hat noch kein Bundestagsabgeordneter eine solche Spende angegeben. Wie viele Beträge unter 10.000 Euro eingegangen sind, konnten die Fraktionen auf taz-Anfrage nicht sagen.

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (Greco) hat Deutschland wegen seiner laschen Regelungen wiederholt kritisiert. Greco fordert seit Jahren, dass der Bundestag auch niedrigere Parteispenden rascher veröffentlicht und Abgeordnetenspenden verbietet. Und sogar manche Unternehmen wünschen sich mittlerweile transparentere Standards für ihre Spenden.

Trotzdem tut sich wenig. Von den Grünen liegt zwar ein Änderungsentwurf für das Parteiengesetz vor. Sie wollen unter anderem die Betragshöhe, ab der veröffentlicht werden muss, halbieren. Aussicht auf Erfolg hat der Antrag aber nicht. Helmut Brandt, Lobbyexperte der CDU, sagte erst im November im Bundestag: „Parteispenden werden laut Parteiengesetz öffentlich gemacht. Wir verfügen bereits über eine hinreichende Transparenz.“