DIE KLEINE WORTKUNDE

Im Zusammenhang mit der sich in Windeseile entwickelnden „Kundus-Affäre“ ist zuletzt ernsthaft über Blutgeld für die Angehörigen ziviler Opfer diskutiert worden.

Unklar ist, in welcher Höhe und wem eigentlich diese Entschädigung zustehen würde – im Gegensatz zu Sinn und Herkunft des Wortes selbst. Es passt nämlich prima, auch wenn er sehr übel klingt – vor allem, wenn man es aus dem Alten Testament ableitet.

Dort ist von „Blutgeld“ die Rede, wenn es um die Bezahlung des Judas für den Verrat an Jesus geht. Geld also, an dem Blut haftet. Seine eigentlichen Wurzeln im derzeit gebräuchlichen Sinne hat der Begriff in der islamischen Welt. Gemäß der Scharia kann ein Mord mit einer Geldstrafe geahndet werden, die vom Täter oder seiner Familie an die Sippe des Opfers bezahlt wird. Keine Verhandlungssache, ist das Blutgeld doch in manchen arabischen Ländern gerichtlich exakt festgelegt. Aber warum in die Ferne schweifen? Die Germanen kannten eine ähnliche Regelung: das Wergeld. FRA