Keine Rente mehr mit 55

SENATOREN Bürgerschaft beschließt Gesetz: Pension künftig erst ab 67 Jahren, sonst gibt es Abzüge

Frühestens mit 60 Jahren statt wie bisher schon mit 55 Jahren sollen künftig Hamburger SenatorInnen ein Ruhegehalt beziehen können. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag vor, auf den sich die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Linken am Dienstag geeinigt haben. Die Grünen wollen das als einzige Fraktion nicht mittragen, weil die Regelungen erst für künftige Regierungen gelten sollen, nicht aber für den amtierenden Senat.

Das Verhandlungsergebnis gehe zwar „insgesamt in Ordnung“, so der grüne Fraktionschef Jens Kerstan. Aber dass die amtierenden Senatoren wie bislang schon mit 55 Jahren „eine Pension von bis zu 4.000 Euro monatlich“ bekommen sollen, sei „eine inakzeptable Luxusregelung“. Deshalb könnten die Grünen dieser Neuregelung nicht zustimmen. Diese soll am heutigen Mittwoch in der Bürgerschaft verabschiedet werden.

Konkret sieht die Neufassung vor, das Renteneintrittsalter nach dem Vorbild des Bundes schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Wer sein Ruhegehalt früher in Anspruch nehmen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Zudem werden bei ehemaligen SenatorInnen, die vor oder nach ihrer Amtszeit als Parlamentarier in der Bürgerschaft saßen, die Abgeordnetenbezüge angerechnet. Damit solle eine „Doppelalimentation vermieden“ werden, so die Begründung. Die Verschiebung des Renteneintrittsalters könne jedoch nicht für die jetzigen Kabinettsmitglieder gelten, weil diese „einen verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz“ genießen.

Eine Rente mit 55 sei „nicht mehr zu akzeptieren“, befindet Dora Heyenn, Fraktionschefin der Linken, die im Sommer 2011 den Anstoß zur Neuregelung gegeben hatten. Von „einem maßvollen Beitrag der politischen Leitungsebene“ spricht die SPD, CDU und FDP loben die „notwendigen Anpassungen“ an die „Lebenswirklichkeit“.  SMV