Nordkooperation für Sicherungsverwahrte

JUSTIZ Hamburg bringt in Zukunft ehemalige Strafgefangene aus Schleswig-Holstein in Fuhlsbüttel unter und bekommt dafür eine Million jährlich. Kiel erspart sich damit den Neubau einer eigenen Einrichtung

Sicherungsverwahrte müssen viel besser untergebracht werden als Strafgefangene

Nach dem Kieler Kabinett hat auch der Hamburger Senat am Dienstag den Weg freigemacht: Schleswig-Holstein wird ab Juni bis zu elf Sicherungsverwahrte in einer separaten Station der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel unterbringen. „Wir schlagen ein weiteres Kapitel der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein im Justizbereich auf“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Am 7. Februar wird sie gemeinsam mit ihrer Kieler Amtskollegin Anke Sporendonk (SSW) einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnen.

Die beiden Landesparlamente müssen der Kooperation noch zustimmen. Schleswig-Holstein zahlt Hamburg für die Unterbringung eine Pauschale von täglich 250 Euro pro Platz – rund eine Million Euro pro Jahr. Die Summe reduziert sich nur leicht, sollte ein Teil des Kieler Kontingents unbelegt bleiben.

Dafür spart Schleswig-Holstein aber das Geld für den Bau einer eigenen Einrichtung, die bis Ende Mai hätte bezugsreif sein müssen. Denn Hintergrund der länderübergreifenden Kooperation ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2011, nach der Sicherungsverwahrte ab dem 1. Juni 2013 deutlich besser untergebracht werden müssen als Strafgefangene. Ihnen stehen umfangreichere therapeutische Angebote und größere Zellen zu.

In Fuhlsbüttel wurden deshalb jeweils zwei Gefangenenzellen zu einer nun 17 Quadratmeter fassenden Zelle für Sicherungsverwahrte zusammengelegt. Anfang 2011 wurden die 31 Plätze in Betrieb genommen. Aktuell sind davon jedoch nur 13 belegt.

Schiedek betont, dass „schleswig-holsteinische Sicherungsverwahrte“ auch in Zukunft „nach Schleswig-Holstein entlassen“ werden. Rechtzeitig vor ihrer Freilassung würden sie in das nördliche Bundesland „rückverlegt“.

Geregelt sei nun auch, dass entlassene Hamburger Sicherungsverwahrte auch in Schleswig-Holstein untergebracht werden können.  MARCO CARINI