Altona will schweigen

Blockade Bezirksamt will sich von Gegnern der Zeise-Bebauung nicht in die Akten schauen lassen

Im Streit über die Bebauung des Ottensener Zeise-Parkplatzes hat das Bezirksamt Altona auf stur geschaltet: Die Anwälte der Initiative „Pro Wohnen Ottensen“, die gegen die Baugenehmigung für den sechsstöckigen Bürokomplex vor das Verwaltungsgericht zieht, hatten Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Investoren Procom/Quantum eingelegt – und Akteneinsicht beantragt. Aber das Bezirksamt will nicht die ganze Bauakte rausgeben.

Die Initiative setzt sich gegen die Büros für WWP-Werbeagenturen und die Agentur Scholz & Friends und für den Bau der ursprünglich von Procom geplanten 86 Wohnungen auf dem Zeise-Gelände ein – davon 41 sozial gefördert. Sie haben Hinweise darauf, dass die Erteilung der Baugenehmigung durch das Bezirksamt in diesem Mai rechtswidrig war, weil das von ihnen im Oktober 2014 beantragte Bürgerbegehren gegen den Bürokomplex eine „Sperrwirkung“ gehabt habe (taz berichtete).

Das Bezirksamt argumentiert, im Rahmen des Bürgerbegehrens bestehe „ein Ak­teneinsichtsrecht nur über die Baugenehmigung und den kompletten Bauantrag. Der Rest der Bauakte unterliege dem nicht“, sagte ein Sprecher. Aus diesen Unterlagen gehe hervor, ob Befreiungen und Ausnahmen erteilt worden seien.

„Eine solche Teileinsicht klammert den kompletten Schriftverkehr zwischen den beteiligten Behörden und damit einen wesentlichen Teil des Vergabeverfahrens aus“, kritisierte Pro-Wohnen-Sprecher Hauke Sann. Denn aus dem internen Schriftwechsel der Behörden und der Investoren lasse sich durchaus ablesen, ob die Rechtslage zurechtgebogen worden sei. „Diese Blockadehaltung des Bezirks ist für uns nicht hinnehmbar“, sagte Sann.

Nach taz-Informationen gab es im Bauantrag „Befreiungen und Abweichungen“, die gegen den Bebauungsplan verstoßen haben. Die Erteilung der Baugenehmigung durch das Bezirksamt könnte also rechtswidrig gewesen sein. Das Bezirksamt bestreitet das. KVA