Der Chefankläger

Der Generalstaatsanwalt ist auf der Landesebene der oberste Strafverfolger.

Befugnisse: Der Generalstaatsanwalt ist der Dienstvorgesetzte aller Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und aller sonstigen Justizbediensteten. Er hat ihnen gegenüber die oberste Weisungsbefugnis.

Berufung: Er wird vom Justizsenator, dessen Dienst- und Fachaufsicht er unterliegt, berufen und auch wieder entlassen.