Kohl siegt

BGH Altkanzler gewinnt Prozess um Tonbänder

KARLSRUHE taz | Ein Ghostwriter darf die bei der Buchproduktion entstandenen Aufzeichnungen nicht für sich behalten. Altkanzler Helmut Kohl konnte deshalb von seinem Ghostwirter Heribert Schwan die Herausgabe von rund 135 Tonbandrollen verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Beim vierten Band der Autobiografie kam es jedoch zum Streit, und die Zusammenarbeit wurde beendet. Im Herbst 2014 erschien ein Buch von Schwan, für das er die alten Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch machte Furore, weil Kohl in den Gesprächen unverblümt über andere Politiker hergezogen war. Schon zuvor hatte Kohl auf Herausgabe der Bänder geklagt und damit in allen Instanzen Erfolg. Zwischen beiden habe ein „auftragsähnliches Rechtsverhältnis“ bestanden, nach dessen Ende Schwan alles herausgeben musste, was er während des Auftrags erhalten hat, so der BGH. „Das bezog sich auch auf die aufgezeichneten Erinnerungen.“ cr