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Mercedes wird der Marsch geblasen

Um ihre Klagen gegen Mercedes einzuläuten, demonstrierten Angestellte des Bremer Werks am Freitag vor dem Arbeitsgericht. Der Hintergrund: Nach einem spontanen Streik im vergangenen Dezember hatte der Autokonzern Abmahnungen an 761 MitarbeiterInnen ausgesprochen. Denn Streik ist in Deutschland nur während Tarifverhandlungen erlaubt oder wenn eine Gewerkschaft dazu aufruft. Gegen die Abmahnungen klagen 34 Betroffene. Es geht ihnen aber um mehr: nämlich Streikrechte auszuweiten und die Macht der großen Gewerkschaften, in diesem Fall die IG Metall, einzudämmen. Die IG Metall missbilligte den Streik und will den Rechtsschutz für die KlägerInnen nicht übernehmen. Nach dem Scheitern der Güteverhandlung am Freitag soll das Arbeitsgericht Anfang nächsten Jahres über die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen wegen des "wilden Streiks" entscheiden. VB

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