BUNDESGERICHTSHOF
: Schadensersatz bei Ausfall des Internets

KARLSRUHE | Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag. Deshalb bestehe ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt, ebenso für den Telefonanschluss. Zur Höhe machte der BGH keine Angaben. (dpa)