Verbände streiten ums Kindeswohl

HEIMPÄDAGOGIK Rotes Kreuz distanziert sich von dem Rechtsgutachten, mit dem sich die Wohlfahrtsverbände gegen Schleswig-Holsteins Sozialministerin wandten

Das Rechtsgutachten zur geplanten Schutz-Verordnung für Heimkinder in Schleswig-Holstein sorgt unter den Wohlfahrtverbänden offenbar für Streit. „Wir distanzieren uns von den momentan öffentlich diskutierten Aussagen der Anwälte zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Heimen“, erklärte der DRK-Landesvorstand Torsten Geerdts. Dagegen weist die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (LAG) Kritik an ihrem Vorgehen zurück.

Wie berichtet hatte ein Anwalt im Auftrag der freien und privaten Heimbetreiber ein Gutachten erstellt, das den Entwurf vom Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) zerpflückt: So habe die Heimaufsicht nicht bestmögliche Bedingungen herzustellen, sondern Mindestanforderungen zu formulieren, die das Kindeswohl „gerade so eben“ sicher stellen. Unter anderem sei auch die Pflicht, ausreichend Freigelände mit Spielgerät vorzuhalten, rechtswidrig, weil für das Kindeswohl nicht notwendig.

„Solche Aussagen empfinde ich als unangemessen und unerträglich“, sagte Geerdts. Als Wohlfahrtsverband erwarte man im Gegenteil „gute pädagogische Rahmenbedingungen“. Er kritisiere auch „dezidiert“ die Wertung der Anwälte zur Größe von Wohnräumen und Umgangsrecht mit Angehörigen. Alheit solle das ignorieren.

Ganz andere Töne von der LAG selbst, in der die DRK auch Mitglied ist: Die Berichte der vergangenen Tage stießen dort auf „völliges Unverständnis“, sagte der LAG-Vorsitzende Michael Selck. Den Vorwurf, man blockiere die Alheit-Verordnung, nannte er „haltlos“. Man habe die Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen, und im August ein Gutachten erstellen lassen. Dieses solle eine rechtliche Grundeinschätzung darstellen, die, so die LAG, „weiter zu beraten ist“. Die Vorgänge im Friesenhof seien davon „strikt zu trennen“. Die umstrittene Jugendhilfeeinrichtung hatte ihre Heime geschlossen.↓ Kaija Kutter