Gericht erlaubt Charité-Streik

Nach einer Schlappe vor dem Arbeitsgericht hat die Uniklinik Charité einen zweiten Versuch gestartet, einen unbefristeten Streik im Pflegebereich zu verhindern. Die Klinik hat nach eigenen Angaben am Freitag Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Zuvor war Europas größte Uniklinik mit einer einstweiligen Verfügung gegen den ab Montag geplanten unbefristeten Arbeitskampf gescheitert.

„Wir sehen die Sicherheit der Patienten während des Streiks weiterhin als gefährdet an“, teilte die Charité mit. „Die Forderung von Verdi, eine bestimmte personelle Mindestausstattung des Pflegepersonals auf den Stationen zu erreichen, ist unserer Ansicht nach nicht tariffähig.“

Mit dem Streik will die Gewerkschaft einen Tarifvertrag durchsetzen, der eine bestimmte personelle Mindestausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vorsieht. Geplante Operationen müssen nach Angaben der Klinik wegen des Streiks abgesagt werden. (dpa, taz)