Tod durch
Umverteilung

AUSLÄNDER-RECHT

Seit vergangener Woche steht die Hamburger Innenbehörde in der Kritik, weil eine Flüchtlings-Erstaufnahmeeinrichtung in Harburg eine Schwangere nach Nordrhein-Westfalen geschickt hat, obwohl sie nicht reisefähig war. Die Frau verlor ihr Kind im vierten Schwangerschaftsmonat.

Zwei Tage hatte die 20-jährige Mariatou Sow aus Guinea in Hamburg im Krankenhaus verbringen müssen, weil bei ihr unerklärliche Unterleibsblutungen aufgetreten waren. Bei der Entlassung erhielt sie einen Arztbrief, der ihr eine Risikoschwangerschaft bescheinigte und Sow „stationäre Beobachtung und Bettruhe“ verordnete. Dennoch sollten das Ehepaar Sow und ihr anderthalbjähriges Kind nach dem Königsteiner Schlüssel auf ein anderes Bundesland „umverteilt“ werden.

Der Ehemann Süleyman sagt, er habe bei der Ausländerbehörde darum gebeten, aufgrund der Riskoschwangerschaft bis zur Geburt des Babys in Hamburg bleiben zu dürfen und überdies den Arzbrief vorgelegt. Sie müssten trotzdem reisen, habe ihnen ein Behördenmitarbeiter nach kurzer Besprechung mit seinen Kollegen gesagt. Also musste die Familie mit dem Zug nach Nordrhein-Westfalen reisen und mit Gepäck und einem Kleinkind mehrmals umsteigen. Zwölf Stunden dauerte die Reise.

Auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hin hatte der Hamburger Senat behauptet, die Eheleute hätten weder eine Arztbescheinigung vorgelegt noch von der Risikoschwangerschaft erzählt. Die Hamburger Linke unterstellt ihm nun, die Unwahrheit gesagt zu haben und kritisiert Innensenator Michael Neumann (SPD) für seine Entscheidung, auch Schwangere umzuverteilen.

Klarheit in den Fall bringt vielleicht die Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie ermittelt nun wegen des Todes des ungeborenen Babys gegen Unbekannt und prüft, inwiefern hier Fremdverschulden vorliegt. SCHN