Gammelfleisch: Verdorbenes made in Bayern
In einem Illertissener Fleisch- und Kühlhaus ist trotz Bewährungsphase erneut verdorbene Ware gefunden worden. Die EU-Zulassung für das Unternehmen war neu erteilt worden. Gefordert wird nun ein neuer Untersuchungsausschuss
Die Diskussion um einen weiteren Gammelfleisch-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag bekommt neue Nahrung. Grüne und SPD fordern bislang vergeblich, die Vorgänge in einem Illertissener Kühlhaus in einem Ausschuss zu durchleuchten - die CSU lehnt das ab. Doch jetzt wurde in Illertissen erneut genussuntaugliche Ware entdeckt. Drei Proben waren verdorben, die Regierung von Schwaben hat Teile der Betriebsgenehmigung widerrufen. Lediglich die Einlagerung von Fremdware ist nach wie vor genehmigt.
Im Februar hatte das Illertissener Kühlhaus für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Es war nach wiederholten Funden von Gammelfleisch von Amts wegen geschlossen worden. Die Firmenleitung hatte dagegen zunächst Einspruch erhoben, diesen aber dann zurückgenommen. Dafür kam ihr die Regierung von Schwaben als Aufsichtsbehörde entgegen. Die große Menge an Eigenware des Unternehmens durfte daraufhin verkauft werden - allerdings unter zwei Bedingungen: Die Regierung ordnete strenge amtliche Kontrollen an. Und es musste eine neue Firma unter "zuverlässiger Leitung" gegründet werden.
Das Unternehmen meldete daraufhin eine Neugründung unter dem Dach einer in Frankfurt angemeldeten GmbH an - und rief einen früheren Leiter eines anderen Kühlhauses aus dem Familienverbund aus dem Ruhestand zurück: Denn er sollte der neue Geschäftsführer werden. Das rief bei den Behörden zwar Zähneknirschen hervor - die neue EU-Zulassung wurde aber "unter strengen Auflagen" erteilt.
Doch gegen diese strengen Auflagen wurde jetzt ganz offensichtlich erneut verstoßen, wie der Vizepräsident der Regierung von Schwaben, Josef Gediga, der taz bestätigt. "Uns reichts jetzt. Wie kann man in einer Phase der Bewährung so etwas erneut machen?", sagt er.
Denn drei der Proben attestierten die Experten des Bayerischen Landesuntersuchungsamts die Genussuntauglichkeit. Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts Neu-Ulm hatten die Ankündigung der Aufsichtsbehörde wahr gemacht und den Betrieb streng kontrolliert. Die Konsequenz der Behörden: die Genehmigung zum Frosten, Sortieren und Verpacken von Fleisch und Innereien wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde der Gesamtentzug der neuen EU-Zulassung angedroht.
Der Anwalt der Illertisser Firma, Malte Günther, erklärte nun, für die Eingangskontrollen sei eine Drittfirma zuständig. Nachdem Beanstandungen durch die Kontrolleure bekannt geworden seien, sei dieser sofort gekündigt worden. Auch habe ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, der von der Firma mit dem Test der Gegenproben beauftragt wurde, ergeben, dass es sich um "beanstandungsfreie, sichere Lebensmittel" handle. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zum Antrag, den Sofortvollzug auszusetzen, liege noch nicht vor.
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