Kommentar: Auskunft über Einkünfte
Der Weg zum Nebeneinkünftegesetz für Abgeordnete ist zwar frei - doch es macht sie nur ein wenig gläserner.
D as höchste deutsche Gericht hat sich nicht auf eine Haltung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten einigen können. Deshalb bleibt - zum Glück - alles wie geplant. Die Parlamentarier müssen öffentlich angeben, wie viel Geld sie von wem - neben ihren Diäten - bekommen. Ein entsprechendes Gesetz gibt es bereits. Bundestagpräsident Norbert Lammert hat nun keinen Grund mehr, die Umsetzung zu verzögern.
Stephan Kosch ist stellvertretender Ressortleiter Wirtschaft und Umwelt bei der taz.
Denn klar ist: Wer von wem auch immer regelmäßig Geld bekommt, steht in Abhängigkeit zum Geldgeber. Das spricht nicht gegen Nebenbeschäftigungen für Parlamentarier. Anwälte oder Unternehmer sollten ihren Betrieb auch während des Mandats weiterführen. Das mag seine politische Unabhängigkeit einschränken, feste Jobs in der Industrie oder bei Verbänden tun dies sowieso. Doch das Ideal des unabhängigen Abgeordneten ist ohnehin eine Chimäre. Jeder Parlamentarier ist abhängig: von Fraktionsvorgaben, der Wählergunst, den Erwartungen des heimischen Wahlkreises.
Ein Sitz im Parlament ist mit gewissen Privilegien verbunden, die ein Normalbürger nicht hat. Deshalb ist es nur konsequent, wenn ein Abgeordneter auch Pflichten unterliegt, die für andere nicht gelten. Dem Wähler muss es möglich sein, sich über eventuelle finanzielle Abhängigkeiten zu informieren. Sie erhellen den Hintergrund, auf dem politische Entscheidungen fallen. Zum Beispiel, wenn ein Abgeordneter mit Beratungsverträgen und Aufsichtsratsposten in der Energiewirtschaft sich stets für eine konzernfreundliche Politik einsetzt. Das muss nicht unbedingt seine Argumente entkräften. Aber es hilft, sie einzuordnen.
Deshalb ist es gut, dass nun der Weg zum Nebeneinkünftegesetz frei ist. Zwar wird die Öffentlichkeit künftig nur nach einem Stufenmodell über das von Unternehmen, Mandanten oder Kunden gezahlte Salär unterrichtet. Sie weiß dann lediglich, ob die Nebeneinkünfte bis zur Hälfte der Bundestagsdiäten, in Höhe der Diäten oder darüber hinaus liegen. Ein ärgerlicher Kompromiss, der den Abgeordneten nur etwas gläserner macht. Immerhin bekommt der Wähler neue Entscheidungshilfen. Er muss sie nur nutzen.
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