Grüne Gentechnik: Grüne nennen Gentech-Gesetz "miesen Deal"

Landwirtschaftsminister Seehofer kündigt für Herbst eine Kennzeichnungsverordnung "ohne Gentechnik".

Bei der Haftungsregelung nicht auf einer Linie mit Seehofer: die ehemalige Verbraucherschutzministerin Künast Bild: dpa

BERLIN taz | "Wir haben bei dem neuen Gentechnikgesetz alles rausgeholt, was nach EU-Recht möglich ist", sagte der SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber am Dienstag in Berlin. Gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CDU) und dem Leiter der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Peter Bleser, stellte Kelber gestern den ausgehandelten Kompromiss für ein neues Gentechnikgesetz vor. Seehofer kündigte an, dass er spätestens im Herbst auch eine Verordnung für die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" vorlegen will, die weitgehende Erleichterungen für die Nutzer dieses Labels bringen werden.

Während die drei Politiker sich überzeugt zeigten, dass die neuen Regeln nicht nur ausreichend Schutz vor den unerwünschten Nebenwirkungen des Gentech-Anbau gewährleisten, bezeichnete die Grünen das vorgestellte Gesetz als "miesen Deal", der dem Gentechnik-Anbau ein "Hintertürchen öffnet".

Geregelt wird in dem Gesetzesentwurf unter anderem, zu welchen Bedingungen Gentech-Pflanzen angebaut werden dürfen und wer schadensersatzpflichtig ist, wenn ein Nachbarfeld gentechnisch kontaminiert wird. Ursprünglich hatte Seehofer die Absicht, einen von der Gentech-Industrie finanzierten Haftungsfond für Gentech-Schäden einzurichten. Seehofer bekam jedoch von den Gentech-Anwendern eine Abfuhr.

Jetzt bleibt die alte, noch von seiner Vorgängerin Renate Künast (Grüne) eingeführte Haftungsregelung bestehen. Danach sind alle Nachbarn, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, gemeinsam für Gentech-Schäden haftbar. Indirekt lobte Seehofer sogar seine Vorgängerin: "Die Fachexperten haben mich davon überzeugt, dass diese Haftungsregelung die beste Lösung ist."

Anders als Künast ist Seehofer jedoch der Ansicht, dass die Haftungsregelungen nur greifen, wenn die gentechnische Verschmutzung des Nachbarfeldes die Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent überschreitet. Auch wenn der betroffene Nachbar seine Ernte unter Preis verkaufen muss, weil sie etwa einen Gentech-Anteil von 0,4 Prozent enthält, wird somit kein Schadensersatz fällig.

Für besonders problematisch hält die grüne Bundestagsabgeordente Ulrike Höfken, dass künftig für als besonders sicher geltende Gentech-Pflanzen, die zu Forschungszwecken in Gewächshäusern gehalten werden, "wesentliche Schutz- und Kennzeichnungsvorschriften völlig außer Kraft gesetzt" werden. Damit bestehe die Gefahr, dass künftig aus dem Gewächshaus Gentech-Pflanzen unkontrolliert auskreuzen und ohne Kennzeichnung in Umlauf kommen. Bei näherer Prüfung entpuppt sich der Gesetzentwurf "als noch viel schlimmer als erwartet", meint Höfken dazu.

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