Schießbefehl-Akten: Hättest du geschwiegen
Mit der Veröffentlichung der vermeintlich neuen Erkenntnisse zum DDR-Schießbefehl hat Birthler der Aufarbeitung der Stasiverbrechen keinen guten Dienst erwiesen
Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen, wollte die Gunst der Stunde nicht verstreichen lassen. Das in Magdeburg präsentierte Stasidokument schien ihr mit seiner Forderung, gegen Flüchtende rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, der endlich gefundene Beweis für die Existenz eines Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze zu sein. Wenige Stunden nach ihrer Erklärung "dieser Befehl ist so unverhüllt und deutlich, wie er bis jetzt noch nicht vorgelegen hat" war das Dementi fällig. Kein allgemeiner Schießbefehl, sondern eine Anweisung an eine in die Grenztruppen infiltrierte Stasi-Spezialeinheit, gegen flüchtende Kameraden der Truppe vorzugehen. Vor allem: nichts bestürzend Neues. Schon vor zehn Jahren war ein Dokument des selben Inhalts veröffentlicht worden - immerhin in hoher Auflage - herausgegeben von der Behörde, deren Chefin Marianne Birthler ist. So weit die Rekapitulation des peinlichen Vorfalls.
Sieht man die Sache nur von der psychologischen Seite, so kann Birthler mit einigem Verständnis für ihren Fehler rechnen. Schon seit Jahren beklagt sie, dass in der Öffentlichkeit und im kollektiven Bewusstsein der Deutschen die autoritären bis terroristischen Züge des realsozialistischen Regimes in der DDR zunehmend undeutlich werden. Gleichzeitig mache sich eine Pop-Erinnerungskultur breit, die die damalige Wirklichkeit verkitschte und verharmlose. Daher mag Birthler sich von der punktgerecht zum 13. August, dem Tag des Mauerbaus, erfolgten Enthüllung eine Art pädagogischen Schock versprochen haben. Schließlich ist sie keine Historikerin, sondern macht ihren Job aus politischem Antrieb.
Aber Birthlers Absicht lag nicht nur ein faktischer Irrtum, sondern eine tiefergehende Fehlannahme zugrunde. Wenn sie im Interview betont, "das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen noch nach wie vor bestritten wird", so verfehlt sie die Herrschaftspraxis in der DDR. Sie ignoriert darüber hinaus die Einsichten, die die juristische Verfolgung von Todesschützen an der Mauer in den 90er-Jahren gebracht hat. Im Ergebnis jener Verfahren kann festgehalten werden, dass das Grenzgesetz der DDR von 1982 in Verbindung mit den konkreten "Vergatterungen" der Grenztruppen (darunter vieler Wehrpflichtiger) keinen Zweifel erlaubt, dass gezielte Schüsse gegen "Grenzverletzer", notfalls mit Todeswirkung gefordert wurden. Todesschützen erhielten Prämien und Orden, wurden befördert, es sind keine Fälle bekannt, wo staatlicherseits gegen sie ermittelt worden wäre. Das ganze Verfahren konnte nur im Rahmen einer eindeutigen Befehlskette funktionieren. Deshalb wurden von den Gerichten auch die höchsten für die Grenzsicherung verantwortlichen Parteifunktionäre als Mittäter verurteilt. Indem Birthler die Bedeutung des Magdeburger Dokuments als "Schießbefehl" herausstellte, suggerierte sie geradezu, ein solcher Befehl schließe endlich die Beweislücke, widerlege endlich diejenigen SED-Führer, die die Existenz eines solchen Befehls leugnen. Aber selbst wenn man diesen "Schießbefehl" endlich fände, würde er nur bestätigen, was ohnehin klar ist.
Birthlers fehlgeschlagener Coup hat vor allem im rechten politischen Milieu Kritiker auf den Plan gerufen, denen die Abwicklung der Birthler-Behörde plötzlich gar nicht schnell genug gehen kann. Jetzt wird 2011 als Stichtag für die Überführung der Akten der Birthler-Behörde ins Bundesarchiv angenommen. In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag des Staatsministers Neumann (CDU) von Bedeutung, der den wissenschaftlichen Bereich der Birthler-Behörde der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zuschlagen möchte. Diesem Plan gegenüber wendet der Potsdamer Historiker Martin Sabrow ein, dass ein solcher Entscheid "die Eigenständigkeit der Zeitgeschichtsschreibung gegenüber staatlicher Geschichtspolitik und öffentlicher Geschichtskultur in Frage stellt". Während die Forschungsarbeit der Birthler-Behörde als objektiv und zeitgeschichtlichen Standards entsprechend angesehen wird, sind bei einer Übertragung dieser Forschungskapazitäten auf die "Stiftung Aufarbeitung", einem Verein mit dezidiert geschichtspolitischer Ausrichtung, Zweifel angebracht. Dies umso mehr, wenn nach den Plänen des Staatsministers der künftige "Geschichtsverbund DDR-Unrecht" einer Leitlinie folgen sollte, die einseitig die manifeste politische Unterdrückung in der DDR ins Zentrum rückt und die Alltagsgeschichte wie die vielfältigen Formen der Sozialintegration der DDR-Bevölkerung vernachlässigt.
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