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DesignpreiseIdeenklau per Wettbewerb

Designer beklagen unfaire Wettbewerbe, die von Unternehmen als "kostenlose Ideenquelle" genutzt werden. Negativ-Preise gehen an Becks, Mazda und Bitburger.

Designwettbewerb von Becks Bild: Screenshot becksit.de

Für Kreative können Wettbewerbe eine tolle Sache sein: Eine originelle Idee, und schon winken Geld und Ruhm, wenn die eingereichte Arbeit prämiert und umgesetzt wird. Die Wirklichkeit sieht oft anders aus. "Designer machen zunehmend die Erfahrung, dass ihre Arbeit als kostenlose Ideenquelle genutzt wird", sagt Sabine Zentek, Vorsitzende von Fidius, einem von Rechtsanwälten und Designern gegründeten Verein für faire Designwettbewerbe. "Viele Unternehmen ziehen aus Wettbewerben vorwiegend eigene Vorteile." Nachdem der Verein ein Jahr lang mehr als 70 Ausschreibungen analysiert hatte, präsentierte er am Freitag seine Bilanz.

Und die war überwiegend negativ. "90 Prozent der Wettbewerbe sind unfair für die Teilnehmer", sagte Zentek. Dementsprechend stand vier Negativ-Auszeichnungen nur ein Lob gegenüber. Mit je einem "Fidius-Fliegenfänger für unfaire Ausschreibungen" wurden die Brauereien Becks und Bitburger sowie der Autokonzern Mazda ausgezeichnet. Hauptgrund ist in allen Fällen, dass - völlig unabhängig von einem Gewinn - schon mit dem Einreichen von Wettbewerbsbeiträgen sämtliche Nutzungsrechte daran an die Veranstalter abgetreten werden. "Diese geringe Wertschätzung von Leistung und Urheberschaft ist erschreckend", kritisiert Fidius.

Becks wies die Vorwürfe zurück. Genutzt würden nur die prämierten Designs, sagte Pressesprecher Michael Hoffmann auf taz-Anfrage. Die Rechte an den sonstigen Entwürfen sichere sich das Unternehmen lediglich, weil sie Bezug zur Marke haben und nicht anderweitig genutzt werden sollten. Bitburger erklärte, die pauschale Übertragung der Rechte habe "der Vereinfachung des Bewerbungsprozederes" gedient; die Entwürfe seien nicht zu "gewinnbringenden Zwecken" eingesetzt worden. Mazda will die Vorwürfe prüfen, hieß es.

Ein weiterer Negativ-Preis ging ans Bundeswirtschaftsministerium, das den "Designpreis der Bundesrepublik Deutschland" vergibt. Neben einer Nominierungsgebühr von 210 Euro bemängelte die Fidius-Jury vor allem unklare Angaben in den Ausschreibungsbedingungen. Mehrere Gespräche hätten kaum Abhilfe geschaffen. Eine Stellungnahme des Ministeriums war nicht zu erhalten.

Dass es auch anders geht, beweist der Positiv-Preis für den Wettbewerb "Wohnen in der Zukunft" der Ikea-Stiftung. Dort blieben die Nutzungsrechte bei den Teilnehmern. Zudem würden die Ziele und Kriterien klar kommuniziert und es gebe angemessene Preisgelder. "Solche Ausschreibungsbedingungen sollten sich andere Auslober zum Vorbild nehmen", sagte Jury-Mitglied Tassilo von Grolman.

Gegen dreisten Ideenklau können sich Designer aber auch juristisch wehren. Wenn eine im Rahmen eines Wettbewerbs abgelehnte Arbeit später doch umgesetzt werde, sollte man prüfen, ob damit Urheber- oder Wettbewerbsrecht verletzt werde, sagt Elina Bass vom Prozesskostenfinanzierer Juragent.

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