Versuchter Betrug: Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt
Der Anwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Auch mit der taz hatte er sich angelegt. Nun wurde er verurteilt.
Berlin taz Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den berüchtigten Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte die taz im Mai letzten Jahres abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Die taz hielt das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig (dem Besteller wird eine Bestätigungs-E-Mail geschickt, den Newsletter erhält er fortan nur dann, wenn er die E-Mail zurücksendet: das Verfahren wird auch von Behörden, Ministerien, ja sogar von Gerichten verwendet).
Dass wir mit dem Strafantrag gegen den abmahnwütigen Freiherrn den Richtigen trafen, hatten wir zwar geahnt, doch der Jubel im Netz, den der Bericht über das Urteil nach sich zieht, hat ungeahnte Ausmaße angenommen. Zu dem Bericht auf heise.de gingen bis Donnerstagmittag schon mehr als 11.200 Leserkommentare ein. Ein solches Feedback auf eine Nachricht hatte das größte deutsche Online- Forum der Computerszene bisher nur einmal erlebt, bei einem Artikel über den EU-Patentschutz von Software. Auch die gesamte Nacht über hatte in den Foren Partystimmung geherrscht: neben Lob und Preis für die taz, der Ankündigung von Spenden und der Bestellung für Abonnements, wurde zu einem Autokorso und weiteren Jubelaktivitäten aufgerufen. Bei aller Schadenfreude wollten die Blogger aber auch eine gewisse Humanität nicht vergessen und forderten, falls das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in der Berufungsverhandlung bestätigt wird und der Abmahnanwalt hinter Gitter wandern muß: Ein Knastabo für Günni!
Das Landgericht Berlin erwirkte indes auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Zugunsten von Gravenreuth wurde ein zu erstattender Betrag von 663,71 Euro festgesetzt, den die taz am 30. Juni 2006 zahlte.
Gleichwohl pfändete Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten zu habe.
Trotz Widerspruchs der taz versuchte er fortan, die Domain zu verwerten, und publizierte zu diesem Zweck die Pfändung der Domain sogar auf seiner Homepage. An der von Gravenreuth geplanten Versteigerung der Domain hinderte ihn erst im Oktober 2006 eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht zugunsten der taz erließ. Das gegen die taz ausgesprochene Verbot, die Newsletter mit "double-opt-in"-Verfahren anzubieten, ist auf deren Widerspruch hin mittlerweile aufgehoben. Der Newsletter kann also noch online bestellt werden.
Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Das Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Er hatte sich damit verteidigt, angenommen zu haben, noch weitere Forderungen gegen die taz gehabt zu haben, auf die er die Zahlung verbucht habe. Das Gericht hielt eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung im Jahre 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend.
Die Freiheitsstrafe setzte es nicht zur Bewährung aus: "Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Sie sähe - so die Richterin Nissing - keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich der Angeklagte zukünftig an die Rechtsordnung halten werde. Im Januar ist Gravenreuth bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung -wenn auch nicht rechtskräftig - verurteilt worden, weil er Mandantengelder nicht ausgezahlt hat. In der Hauptverhandlung kam zur Sprache, dass es wegen eines ähnlichen Deliktes eine weitere Anklage in München gibt. (AZ: 276 Ds 58/07)
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