Verbraucherschutz: Widerruf gegen Telefonterror

Justizministerin Zypries kündigt Gesetzesentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung an. Doch Verbraucherzentralen meinen, dass das 14-tägige Widerrufsrecht nicht weiterhilft.

In Zukunft soll der Angerufene den Anruf leichter zurückverfolgen können. Bild: dpa

BERLIN taz Oft ist es nur eine Stimme in einer Warteschleife, die fragt, ob man noch weitere Gewinnchancen wahrnehmen will. Und plötzlich hat man einen fertigen Vertrag im Briefkasten. 64 Prozent der Bevölkerung sind nach einer Forsa-Umfrage in den letzten Monaten mit unerwünschter Telefonwerbung belästigt worden - jetzt hat Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) reagiert und einen Gesetzesentwurf angekündigt, der die Rechte der Verbraucher gegen unerlaubte Telefonwerbung stärken soll.

Wichtigster Punkt: Für alle am Telefon geschlossenen Verträge soll nun mindestens 14 Tage lang ein Widerrufsrecht gelten. Und das Widerrufsrecht muss vorher schriftlich bestätigt werden, sonst ist der Vertrag nichtig. Das galt zwar bereits auch bisher schon für die meisten per Telefon geschlossenen Verträge, allerdings gab es bisher zwei Ausnahmen: Zeitschriftenabonnements und Lottoverträge. Diese sollen nun in die Widerrufsregelung miteinbezogen werden. "Damit haben wir eine klare Regelung gefunden, die den Verbrauchern dient," sagte Brigitte Zypries am gestrigen Mittwoch in Berlin.

Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass Verbraucher ausdrücklich der Telefonwerbung zustimmen müssen, bevor sie angerufen werden. Dies galt zwar bisher auch schon, soll aber konkreter gefasst werden, um rechtliche Grauzonen auszuräumen. Zudem soll es Telefonverkäufern unter Androhung eines Bußgeldes von 50.000 Euro verboten werden, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Angerufene sollen so den Anruf leichter zurückverfolgen und bei den Verbraucherzentralen protestieren können.

Ronny Jahn, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Berlin, kritisierte den Gesetzesentwurf scharf. Die Widerrufsregelung helfe "überhaupt nicht weiter", sagte er. Das Hauptproblem sei, dass Verträge überhaupt erst gegen den Willen der Angerufenen abgeschlossen werden dürften. Zudem werde durch die neue Widerrufsregelung nur "ein kleiner Teilbereich" abgedeckt. Denn der Großteil der unerlaubten Telefonverkäufe bestehe aus Internet- und Telefonverträgen, bei denen schon jetzt ein Widerrufsrecht gelte, sagte Jahn. Die Verbraucherzentralen hatten sich dafür eingesetzt, dass nur mündlich am Telefon geschlossene Verträge verboten werden sollen. Die Verbraucher sehen das ähnlich: Bei der Forsa-Umfrage hatten sich 98 Prozent der Befragten auch dafür ausgesprochen, dass Verträge aus unerlaubter Telefonwerbung automatisch ungültig sein sollen oder zumindest schriftlich bestätigt werden müssen. Brigitte Zypries lehnt dies allerdings als "rechtlich schwierig" ab.

Ronny Jahn beanstandete auch die Bußgeldregelung im Gesetzesentwurf. Die Erfahrung zeige, dass Bußgelder die Telefonverkäufer "nicht abschrecken." Das Verbot, die Rufnummer zu unterdrücken, helfe der Verfolgung von Telefonverkäufern nicht weiter. Ein Großteil der Telefonwerber sitze im Ausland, wo sich die Telefonnummer nicht zurückverfolgen lassen, zudem könnten Rufnummern leicht gefälscht werden.

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