Terrorcamp-Debatte: Innenminister stürmt offene Türen

Wer ein Terrorcamp besucht hat, soll nicht nach Deutschland einreisen dürfen, fordert Volker Bouffier. Doch das Aufenthaltsrecht sieht diese Regelung bereits vor.

Droht mit einer Bundesratsinitiative: Hessens Innenminister Volker Bouffier. Bild: dpa

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) will Ausländern, die aus einem terroristischen Ausbildungslager kommen "oder einen Terrorauftrag haben", die Einreise nach Deutschland verbieten. Das deutsche Aufenthaltsgesetz solle geändert werden, sagte er gestern in einem Interview der Welt.

Damit rennt Bouffier allerdings offene Türen ein. Das Aufenthaltsrecht sieht die von Bouffier geforderten Regelungen nämlich bereits vor. Ganz offensichtlich ist dies bei der erstmaligen Einreise eines Ausländers nach Deutschland. Schließlich haben Menschen, die als Gefahr für die Sicherheit in Deutschland gelten, sowieso keine Chance auf ein Aufenthaltsrecht.

Aber auch Ausländer, die schon länger rechtmäßig in Deutschland leben und zwischenzeitlich zum Beispiel nach Pakistan reisten, können an der Grenze "zurückgewiesen" werden. Voraussetzung dafür ist laut Aufenthaltsgesetz, dass "ein Ausweisungsgrund besteht". Das heißt, nach einer Einreise müsste ohnehin das Aufenthaltsrecht in Deutschland beendet werden können. Als Ausweisungsgrund gilt zum Beispiel, dass ein Ausländer "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet".

Ein zurückgewiesener Ausländer kann sogar an der Grenze vorläufig inhaftiert werden, um sicherzustellen, dass er nicht anderweitig einreist. Wenn er auf dem Luftweg nach Deutschland kommt, kann er bis zu 30 Tage auf dem Flughafen inhaftiert werden, um seine Abschiebung zu organisieren. Was Bouffier darüber hinaus noch für erforderlich hält, konnte sein Ministerium gestern nicht sagen.

Bei Deutschen wie Fritz G. oder Daniel S., die letzte Woche als Terrorverdächtige im Sauerland festgenommen wurden, hilft das Ausländerrecht ohnehin nicht weiter. Hier wird deshalb über strafrechtliche Lösungen für den Besuch von Terrorlagern nachgedacht. Auch dafür liegt bereits ein Vorschlag aus Hessen vor. "Wer Ausbildungsangebote terroristischer Vereinigungen im Inland oder Ausland wahrnimmt", soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, schlug Justizminister Jürgen Banzer (CDU) vor. Er will Paragraf 129 a des Strafgesetzbuches, der die Bildung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen verbietet, entsprechend ergänzen.

Wenn die zuständige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht binnen einem Monat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlege, werde Hessen eine Bundesratsinitiative starten, drohte Bouffier am Donnerstag.

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