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Kommentar FlugzeugabschussMacht vor Recht

Kommentar von Christian Semler

Mit seiner Forderung, von Terroristen gekaperte Zivilflugzeuge abzuschießen, setzt sich Verteidigungsminister Jung über die Bürgerrechte hinweg.

A m Dienstag gab sich Verteidigungsminister Jung als verantwortungsbewusster Politiker. Natürlich werde er zurücktreten, nachdem er unter Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand den Befehl gegeben habe, ein Zivilflugzeug abzuschießen, das, von Terroristen gekapert und als Terrorinstrument gegen die Bevölkerung eingesetzt werden sollte. Anständig. Allerdings wenig tröstlich für die zivilen Passagiere im abgeschossenen Flugzeug. Und wenig nützlich für die Piloten, die den Abschuss tätigten. Sie, die letzten in der Befehlskette, sind genauso des Totschlags schuldig wie der Minister. Außerdem sind sie schadensersatzpflichtig.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat eine Vereinigung von Soldaten zur Befehlsverweigerung aufgerufen, wenn angesichts der bestehenden Rechtslage ein Abschussbefehl gegen ein Passagierflugzeug gegeben werden sollte. Das war die einzig mögliche Reaktion zum Schutz der Piloten. Denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss für verfassungswidrig erklärte, ist die Berufung auf einen übergesetzlichen Notstand ausgeschlossen. Das Urteil untersagt in diesem Fall die Abwägung von Schutzgütern, Voraussetzung für eine erweiterte Auslegung des rechtfertigenden zum übergesetzlichen Notstand. Leben können nicht gegen Leben aufgerechnet werden. Wie es im Urteil heißt: "Indem über ihr Leben von Staats wegen verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt."

Eigentlich denkt Jung wie Innenminister Schäuble, der Abschuss eines gekaperten Flugzeugs sei eine "Quasi"-Kriegshandlung. Weshalb sie auch glauben, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die den Einsatz der Bundeswehr im "Quasi"-Luftkrieg erlaubt, die Tötung der Passagiere rechtfertigen würde. Eine solche Auffassung ist typisch für Politiker, für die das vorgebliche Staatsinteresse Vorrang hat vor den Grundrechten der Bürger. Übergesetzlicher Notstand ist für sie Staatsnotstand. Was nach den Worten des großen Juristen Jellinek nur ein anderer Ausdruck dafür ist, "dass Macht vor Recht geht".

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1 Kommentar

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  • AZ
    A. Z.

    Gestern Abend habe ich ein Interview mit einem ehemaligen Kindersoldaten gelesen, der heute in den USA lebt und seine bösen Erfahrungen in einem Buch zu verarbeiten versucht. Der junge Mann sah sich mit 13 Jahren gezwungen, seine Menschenwürde gegen sein Leben zu tauschen. Er hat getötet, um nicht getötet zu werden. Der Fall, finde ich, ist tragisch. Welcher böse Geist allerdings Minister Jung dazu gezwungen hat, bereits vor dem Eintritt einer konkreten Gefahr für sein eigenes Leben das Leben unschuldiger Zivilisten zumindest verbal zu opfern, ist mir ein Rätsel. Meine Würde jedenfalls besagt unter anderem, dass Menschen keine Menschen töten, zumindest dann nicht, wenn sie von ihnen nicht akkut mit dem Tod bedroht werden. Jung muss eine andere Würde haben. Oder eine, die ihm nichts wert ist, und das wäre sehr viel schlimmer. Wenn einem sogenannten "Entscheidungsträger" nämlich die eigene Würde nichts wert ist, dann muss man wohl davon ausgehen, dass auch die Würde anderer Menschen nicht zählt für ihn. Das gilt besonders dann, wenn er auch noch so unüberhörbar darauf pfeift, wie Jung das getan hat. Hut (und bitte: meinetwegen sogar Helm) ab vor jedem, der sich weigert, diesen Wahnsinn mitzumachen!