Kürzeres Shopping

SONNTAGSRUHE Bei der Bäderregelung in Schleswig-Hosltein ist endlich eine Einigung gefunden worden

Die Händler in Schleswig-Holsteins Badeorten dürfen in Zukunft an weniger Sonntagen im Jahr ihre Geschäfte öffnen, außerdem sind die erlaubten Öffnungszeiten kürzer. Das ist das Ergebnis des runden Tisches von Kirchen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Verbänden und Landesregierung zur Bäderregelung.

Diese Ausnahmeregel erlaubt Läden in rund 70 touristischen Orten im Land den Sonntagsverkauf in der Urlaubssaison. Bisher dürfen die Geschäfte dann acht Stunden lang öffnen, bald sollen es nur noch sechs Stunden sein. Außerdem einigten sich die Teilnehmer am runden Tisch auf eine neue Definition davon, was als Saison gilt: die Weihnachtssaison beginnt am 17. Dezember und endet am 8. Januar, als Sommersaison gilt die Zeit vom 15 März bis zum 31. Oktober. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Geschäfte in diesen Tourismusorten an zwei weiteren Sonntagen im Jahr öffnen, sonst müssen sie geschlossen bleiben.

In der neuen Verordnung soll auch klarer formuliert werden, dass vor allem der Handel mit Waren des täglichen Touristen-Bedarfs von dieser Regel profitieren soll. Auto- und Möbelhäuser, Baumärkte und Elektronikfachmärkte sollen ausgeschlossen werden. Die neuen Regeln sollen am 17. Dezember 2013 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten –mit einer Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre.

Die Kirchen hatten gegen die bisherige Verordnung eine Klage eingereicht, sie sahen die Sonntagsruhe in Gefahr. Der evangelische Bischofsbevollmächtigte im Sprengel Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, nannte das Ergebnis des runden Tischs einen „vertretbaren Kompromiss, der den Sonntagsschutz im Land stärken wird“. Wenn die neue Verordnung veröffentlicht wurde, wollen die Kirchen ihre Klage zurückziehen.  DKU