Verbraucherschützer warnen: Abzocke im Internet
Hausaufgabenhilfe, Gewinnspiele, Downloads: Eine Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass Internetnutzer mehr Rechte gegen dubiose Anbieter brauchen.
FRANKFURT taz Es kann ganz schnell gehen: Man googelt sich im Internet zu einer Website, die zum Beispiel Hilfe bei den Hausaufgaben verspricht, gibt brav seine Daten in das Adressfeld ein und klickt auf "weiter" - schon hat man ein Abonnement für Grundlageninformationen zu allen Schulfächern gekauft. Kostenpunkt: 90 Euro.
Mehr als 60.000 Bürger haben alleine in diesem Jahr bei den Verbraucherzentralen um Hilfe gegen Internetabzocker nachgefragt. Die meisten von ihnen sind auf eben diese unseriösen Anbieter von Hausaufgabenhilfen hereingefallen. Aber auch bei der Jobsuche, bei der Teilnahme an Tests und Gewinnspielen oder beim Downloaden von Musik oder Filmen laufen Surfer Gefahr, Betrügern im Web aufzusitzen. Kosteninformation sind dort - wenn überhaupt - nur im Kleingedruckten oder außerhalb des auf dem Monitor sichtbaren Bereichs der Website weit unterhalb des Buttons zum Einkaufsklick versteckt.
Am Dienstag stellten die Verbraucherzentralen in Frankfurt das Ergebnis einer Umfrage zur "Abzocke im Internet" vor, an der sich rund 6.600 Verbraucher beteiligten. Demnach stoßen die Betroffenen beim Surfen meist zufällig auf die betrügerischen Internetseiten; andere werden durch Suchmaschinen oder Werbemails animiert, eine entsprechende Site aufzurufen. Meist würden den Betroffenen einmalig zwischen 50 und 70 Euro aus den Taschen gezogen. Dass mehr als die Hälfte von ihnen nicht zahlt und die Rechnung trotz Drohungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros ignoriert, erachten die Verbraucherzentralen als "gutes Zeichen". Auch das Einlegen von Widerspruch sei eine "angemessene Reaktion". Nur 10 Prozent der Betroffenen hätten letztendlich bezahlt.
Das aber waren immer noch rund 6.000 Menschen. Bei einer durchschnittlichen Abzocke von 60 Euro macht das 360.000 Euro. Da die Dunkelziffer groß sei, dürfte die "Branche" nach Schätzung der Verbraucherschützer alleine in Deutschland im Jahr mehrere Millionen Euro erwirtschaften. Der Gesetzgeber müsse jetzt sicherstellen, dass dieser "Unrechtsgewinn" abgeschöpft werden könne. Und dem Verbraucher müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, solche Verträge aufzulösen und Schadenersatz zu verlangen, so die Forderungen der Verbraucherschützer. Grundsätzlich müsse den Anbietern im Internet gesetzlich vorgeschrieben werden, alle Kosten direkt beim Anmeldebutton aufzulisten.
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT
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