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Dankbares Thema für SozialdemokratenSPD prüft Managergehälter

Eine Parteikommission untersucht, wie die Vorstandsmillionen begrenzt werden können. Damit kann die SPD Gerechtigkeit suggerieren - wirklich ändern, wird sie aber nichts.

Gerechtigkeit? Da freuen wir uns schon drauf. Bild: dpa

BERLIN taz Hohe Managergehälter und niedrige Beschäftigtenlöhne sind zwei Seiten derselben Medaille. So sieht es Joachim Poß, der Vizefraktionschef der SPD im Bundestag.

Das sind zwei wunderbare Themen also, um das Bemühen seiner Partei um Gerechtigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig die Union ein bisschen unter Strom zu setzen. Gerne leitet Poß deshalb die Kommission der SPD, die seit gestern untersucht, was hinsichtlich der Managergehälter zu tun ist.

Poß hat seinen Wahlkreis in Gelsenkirchen, dort, wo früher Hütten und Paläste standen. Außerdem ist er Finanzexperte und immer nahe bei der Mitte. Die Vorschläge der SPD, das zeichnet sich bereits ab, werden moderat ausfallen - so gemäßigt, dass sie faktisch nicht sehr viel, höchstens atmosphärisch etwas ändern. Sollte ein Manager wie Klaus Kleinfeld, Exchef von Siemens, 5,3 Millionen Euro pro Jahr verdienen und für seinen Abgang eine Abfindung von 5,75 Millionen erhalten, wenn das Unternehmen zuvor tausende Arbeitsplätze in seiner Mobilfunksparte vernichtet hat?

Poß hat da Zweifel - vor allem, wenn es um die Abfindungen geht. Die Kommission wird prüfen, wie man überhöhte Abfindungen verhindern kann. Auch über "absolute" Obergrenzen will sie sich Gedanken machen. Wahrscheinlich ist, dass die SPD-Kommission sich am Deutschen Corporate-Governance-Kodex orientiert, einem Empfehlungskatalog, den sich die Wirtschaft selbst gegeben hat. Dort heißt es, dass Abfindungen höchstens den dreifachen Betrag des Jahresgehalts des betreffenden Managers betragen sollen

Wenn die SPD beschließt, das in einen Gesetzentwurf hineinzuschreiben, werden manche Firmenlenker aufatmen. Beispiel Porsche: Vorstand Wendelin Wiedeking erhält in diesem Jahr rund 60 Millionen Euro Jahresgehalt. Mit drei multipliziert, könnte das eine Abfindung von 180 Millionen Euro ergeben. Das wäre aber mit Sicherheit kein Betrag, der die Debatte über Gerechtigkeit beruhigte.

Möglicherweise sind die anderen beiden Ideen eher dazu angetan: Man könnte die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen reduzieren und den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften das Recht geben, über Vorstandsgehälter abzustimmen. So weit die Erwägungen der SPD - die Union als Koalitionspartner sieht gegenwärtig keinen Anlass, sich große Gedanken zu machen. Die Realisierungschancen sind demnach nicht eben groß.

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