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Lotto und die Spielsucht"Den natürlichen Spieltrieb kontrollieren"

Lotto-Geschäftsführer Friedhelm Repnik findet, dass der neue das staatliche Glücksspiel für Spielsüchtige unattraktiv machen und das Staatsmonopol legitimieren.

Die sechs populärsten Kreuzchen Deutschlands. Bild: dpa

taz: Herr Repnik, Sie dürfen für Lotto, Toto und Oddset künftig nur noch beschränkt werben.

dpa

FRIEDHELM REPNIK, 58, ist Geschäftsführer der Staatlichen Lotto und Toto Gmbh Baden-Württemberg. Diese Gesellschaft ist turnusgemäß bis 2009 federführend im Deutschen Lotto- und Toto-Block. Der CDU-Politiker Repnik war von 1998 bis 2004 Sozialminister in Baden-Württemberg.

Friedhelm Repnik: Stimmt. Vorrangiges Ziel des neuen Staatsvertrags ist die Verbesserung von Suchtprävention und Jugendschutz. Der Staatsvertrag verbietet uns deshalb Werbung mit Aufforderungscharakter. Zulässig bleibt sachliche Information über legale Glücksspielangebote wie Lotto, Toto und Oddset.

Letztes Jahr haben Sie regelmäßig Pressemitteilungen über den wachsenden Lotto-Jackpot veröffentlicht. Wäre das jetzt immer noch möglich?

Natürlich. Wir haben ja nur ganz neutral informiert, wie hoch der Jackpot ist. Wir haben niemand aufgefordert, Lotto zu spielen.

Hat ein Lotto-Jackpot von zuletzt 45 Millionen Euro nicht an sich schon Aufforderungscharakter?

Wenn der Jackpot geknackt ist, fällt die Lotto-Beteiligung schnell wieder auf das Ausgangsniveau zurück. Außerdem sorgen die Teilnahmebedingungen dafür, dass ein Jackpot nicht ins Unermessliche wächst. Spätestens bei der 15. Ausspielung muss der Jackpot verteilt werden, auch wenn niemand die sechs Richtigen mit der passenden Superzahl auf seiner Spielquittung verzeichnet hat. Diesmal wurde der Jackpot nach der 13. Ausspielung geknackt.

Künftig ist Fernsehwerbung für Glücksspiele verboten. Wird die Ziehung der Lottozahlen weiter in ARD und ZDF übertragen?

Selbstverständlich. Auch diese Übertragung dient ja der Information der Fernsehzuschauer, die wissen wollen, ob sie gewonnen haben. Und sie dient der Transparenz. Dass es sich außerdem um keine Werbung handelt, sehen Sie schon daran, dass wir den Fernsehsendern dafür keinen Pfennig zahlen.

Ist es nicht inkonsequent, dass der Staatsvertrag die Spielsucht bekämpfen will und trotzdem jede Menge "Information" zulässt?

Nein. Der Staatsvertrag will ja das Glücksspiel nicht generell verbieten. Es geht vielmehr darum, den natürlichen Spieltrieb des Menschen in kontrollierbare Bahnen zu lenken. Deshalb ist es wichtig, dass wir über die legalen Angebote informieren.

Lotto kann keine Spielsucht auslösen?

Nach der Ziehung der Zahlen muss der Spieler ja mindestens drei Tage warten, bis die nächste Ziehung erfolgt. Süchtige spielen lieber am Automaten, wo es keine Zwangspausen gibt.

Bei Oddset und Keno bieten Sie täglich neue Spiele an.

Das stimmt. Oddset kann man schon jetzt nur mit einer Art Spielerpass spielen, auf dem die Daten des Spielers registriert sind. Ab Januar gilt das auch für das tägliche Zahlenlotto Keno. So stellen wir sicher, dass hier kein Minderjähriger und kein gesperrter Spieler teilnimmt. Ab Januar kann ein Spielsüchtiger sich nicht nur selbst sperren, sondern auch von uns gesperrt werden.

Was tun Sie sonst noch zur Bekämpfung der Spielsucht?

Künftig wird auf allen Spielscheinen auf die Gefahren der Spielsucht sowie auf entsprechende Hilfsangebote hingewiesen. Außerdem werden wir die Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den regionalen Hilfseinrichtungen für die Suchtprävention fortsetzen und dafür einen nicht unerheblichen Teil unseres Kommunikationsetats einsetzen.

Werden Sie die Zahl der Lotto-Annahmestellen reduzieren? Derzeit gibt es doppelt so viele wie Postämter.

Laut Staatsvertrag muss ein ausreichendes Angebot an legalen Glückspielen sichergestellt sein. Die Regelungen der Länder zu Anzahl und Verteilung der Verkaufsstellen sehen aber unterschiedlich aus.

Zurzeit gewinnt Poker immer mehr Anhänger. Planen Sie unter dem Dach der Lotto- und Toto-Gesellschaften auch ein Pokerangebot?

Nein.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH

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