Neonazi muss in Haft

JUSTIZ Der Vorsitzende der Neuköllner NPD muss wegen Bedrohung sechs Monate ins Gefängnis

„Für ihn spricht nichts.“ Das Urteil der Staatsanwaltschaft über den Neonazi Sebastian Thom fällt hart aus. Am Freitag mussten sich Thom und der ebenfalls aus der Neuköllner Neonaziszene stammende Julian B. dem Vorwurf stellen, während des Abgeordnetenhauswahlkampfs 2011 Passanten bedroht und mit Pfefferspray angegriffen zu haben.

Nach intensiver Zeugenbefragung am ersten Prozesstag vor zwei Wochen beantragte die Staatsanwaltschaft für den 26-jährigen Thom, den Vorsitzenden des NPD-Bezirksverbands Neukölln, dreieinhalb Jahre Haft. Für den 22 Jahre alten B., der bereits im Alter von 14 Jahren erste Straftaten beging und in kinderpsychiatrischer Behandlung war, forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Es handelt sich um einen Gewalttäter“, begründete der Staatsanwalt sein Plädoyer. B. war bisher mit richterlichen Ermahnungen davongekommen. Am Ende folgte Richter Staupe nur dem Antrag im Fall B.

Störten beim Plakatieren

Thom konnte in einem der beiden Fälle, die im Prozess verhandelt wurden, die Tat nicht einwandfrei nachgewiesen werden. Nachgewiesen werden konnte ihm allerdings, drei Passanten bedroht zu haben. Diese waren im August 2011 auf der Parchimer Allee in Neukölln unterwegs und störten die Neonazis offenbar beim Plakatieren. Während B. die drei Männer mit Reizgas angriff, fiel Thom durch aggressive Bedrohungen auf. Eines der Opfer leidet bis heute unter schweren psychischen Folgen und ist sogar aus Berlin weggezogen. Der Richter verurteilte Thom zu sechs Monaten Haft – wegen des langen Vorstrafenregisters ohne Bewährung. JÖRN WEGNER