Zantke-Prozess dreht sich um Keller-Türen

Hätten die Baukosten 1996 höher geschätzt werden müssen? Um solche Fragen geht es im „Zechbau“-Prozess

Bremen taz ■ Sechsundsechzigster Prozesstag im ersten „Zechbau“-Prozess gegen den früheren Bauabteilungsleiter Gottfried Zantke, Bremer Landgericht Raum 231. Manchmal brechen familienähnliche Emotionen durch bei den Beteiligten. Drei Richter, Schöffen, Gerichtsschreiber, zwei Staatsanwälte, zwei Verteidiger, ein Gutachter der Verteidigung, ein Gutachter des Gerichts, zwei technische Hilfskräfte für vier Laptops und zwei Großbild-Leinwände – die Prozesskosten haben längst die Summe überschritten, um die es hier in dem Verfahren geht. Darf ein Abteilungsleiter des Bauressorts eine Baufirma, mit der er dienstlich wegen kommunaler Aufträge zu tun hat, für seine private Altbau-Sanierung engagieren und das zu einem Festpreis? Das hat natürlich ein „Geschmäckle“, aber eine Regelung, die leitenden Angestellten des Bauressorts eben jenes untersagt, gab es nicht. Und dann erklärten Handwerker, ihnen sei von der Baufirma gesagt worden, sie sollten Arbeiten im Privathaus Zantkes auf die Rechnung „Weser-Stadion“ schreiben.

Bestechung? Bestechlichkeit? Bewiesen ist nichts – und das ist das Problem der Verhandlung. Vier Gutachter beugen sich über die Frage, ob im Jahre 1996 für das Haus, das keiner von ihnen damals gesehen hat, eine Kostenschätzung zu 520.000 Mark oder zu 1,35 Millionen Mark angemessen gewesen wäre. Derzeit ist das Gericht gerade bei der Holz-Tür vor dem Heizungskeller und der Einbauschrank-Garderobe im Parterre-Geschoss. kawe