Atomkraftwerk Biblis A: Gericht lehnt längere Laufzeit ab

Ein Gericht hat die Laufzeit-Verlängerung des AKW Biblis A abgelehnt - just am Tag, an dem RWE-Chef Großmann in einer Boulevardzeitung von Stromausfällen fantasierte.

Ziemlich überflüssig: die Atomkraftwerke Biblis A und B. Bild: dpa

Florida erlebte am späten Dienstag einen Blackout. Rund drei Millionen Menschen hatten keinen Strom. Durch Ampelausfall wurde ein Verkehrschaos ausgelöst, in Krankenhäusern mussten Notstromaggregate einspringen. Ein Brand in einem Umspannwerk hatte zuvor eine Kettenreaktion ausgelöst, in deren Verlauf acht Kraftwerke vom Netz gingen.

Unterdessen konstruierte RWE-Chef Jürgen Großmann am Mittwoch in der Bild-Zeitung auch für Europa dramatische Szenarien eines Strommangels: "Mittlerweile reicht bereits das Zusammentreffen eines trockenen, heißen Sommers mit wartungsbedingten Ausfällen weiterer Kraftwerke, um die Versorgungssicherheit zu gefährden", sagte er. "Panikmache in eigener Sache", konterte sofort Bärbel Höhn von den Grünen. Denn es gebe im Gegenteil "riesige Überkapazitäten". Und Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg sagte, es sei "gerade ein Zeichen dafür, dass Atomkraftwerke einen fragwürdigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten", wenn man wegen Kühlwassermangels Atomkraftwerke herunterschalten müsse.

Der Vorstoß des RWE-Chefs fiel nur zufällig mit dem Stromausfall in Florida zusammen. Ein Zusammenhang bestand aber mit einem anderen Ereignis: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelte am Mittwoch über eine Verlängerung der Laufzeit für das Atomkraftwerk Biblis A - und entschied am Nachmittag gegen den Betreiber RWE. Das Unternehmen hatte gegen das Bundesumweltministerium (BMU) geklagt, weil es ein zusätzliches Kontingent von 30 Milliarden Kilowattstunden Strom in dem Reaktor erzeugen will, womit der Meiler noch bis 2011 laufen dürfte. RWE beruft sich dabei auf das Atomausstiegsgesetz, das jedem Atomkraftwerk nur noch die Erzeugung einer bestimmten Strommenge zugesteht, Mengenübertragungen von einem Meiler auf den anderen aber unter bestimmten Bedingungen zulässt. RWE wollte nun von den nicht genutzten Kontingenten des nie ans Netz gegangenen Kraftwerks Mülheim-Kärlich einen Teil auf Biblis A übertragen. Aus Sicht des BMU ist das aber nicht möglich, weil im Atomgesetz jene Meiler explizit benannt werden, für die das zulässig ist - und der Uraltmeiler Biblis A, der 1974 in Betrieb ging, ist nicht darunter. Dem schloss sich das Gericht an. Dass die beiden Biblis-Meiler verzichtbar sind, hatte sich letztes Jahr übrigens recht deutlich gezeigt: Der Reaktor Biblis A erzeugte wegen Revisionsarbeiten nicht eine einzige Kilowattstunde Strom. Biblis B lief nur einen Monat - ohne dass es zu Stromengpässen kam.

FREIBURG taz Florida erlebte am späten Dienstag einen Blackout. Rund drei Millionen Menschen hatten keinen Strom. Durch Ampelausfall wurde ein Verkehrschaos ausgelöst, in Krankenhäusern mussten Notstromaggregate einspringen. Ein Brand in einem Umspannwerk hatte zuvor eine Kettenreaktion ausgelöst, in deren Verlauf acht Kraftwerke vom Netz gingen.

Unterdessen konstruierte RWE-Chef Jürgen Großmann am Mittwoch in der Bild-Zeitung auch für Europa dramatische Szenarien eines Strommangels: "Mittlerweile reicht bereits das Zusammentreffen eines trockenen, heißen Sommers mit wartungsbedingten Ausfällen weiterer Kraftwerke, um die Versorgungssicherheit zu gefährden", sagte er. "Panikmache in eigener Sache", konterte sofort Bärbel Höhn von den Grünen. Denn es gebe im Gegenteil "riesige Überkapazitäten". Und Martin Pehnt vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg sagte, es sei "gerade ein Zeichen dafür, dass Atomkraftwerke einen fragwürdigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten", wenn man wegen Kühlwassermangels Atomkraftwerke herunterschalten müsse.

Der Vorstoß des RWE-Chefs fiel nur zufällig mit dem Stromausfall in Florida zusammen. Ein Zusammenhang bestand aber mit einem anderen Ereignis: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelte am Mittwoch über eine Verlängerung der Laufzeit für das Atomkraftwerk Biblis A - und entschied am Nachmittag gegen den Betreiber RWE. Das Unternehmen hatte gegen das Bundesumweltministerium (BMU) geklagt, weil es ein zusätzliches Kontingent von 30 Milliarden Kilowattstunden Strom in dem Reaktor erzeugen will, womit der Meiler noch bis 2011 laufen dürfte. RWE beruft sich dabei auf das Atomausstiegsgesetz, das jedem Atomkraftwerk nur noch die Erzeugung einer bestimmten Strommenge zugesteht, Mengenübertragungen von einem Meiler auf den anderen aber unter bestimmten Bedingungen zulässt. RWE wollte nun von den nicht genutzten Kontingenten des nie ans Netz gegangenen Kraftwerks Mülheim-Kärlich einen Teil auf Biblis A übertragen. Aus Sicht des BMU ist das aber nicht möglich, weil im Atomgesetz jene Meiler explizit benannt werden, für die das zulässig ist - und der Uraltmeiler Biblis A, der 1974 in Betrieb ging, ist nicht darunter. Dem schloss sich das Gericht an. Dass die beiden Biblis-Meiler verzichtbar sind, hatte sich letzte Jahr übrigens recht deutlich gezeigt: Der Reaktor Biblis A erzeugte wegen Revisionsarbeiten nicht eine einzige Kilowattstunde Strom. Biblis B lief nur einen Monat - ohne dass es zu Stromengpässen kam.

BERNWARD JANZING

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