Kommentar BND-Bespitzelungen: Die Geheimniskrämer

Dass der BND nach dem Verbot der Journalisten-Ausspähung vor drei Jahren munter weitermacht, zeugt von der Unzulänglichkeit der demokratischen Kontrolle.

Der Bundesnachrichtendienst kommt nicht zur Ruhe: Noch keine drei Jahre ist es her, dass der BND in einen Skandalstrudel geraten ist, weil er deutsche Journalisten im Inland systematisch ausgespäht hatte. Als "ganz überwiegend rechtswidrig" hatte ein ehemaliger Richter des Bundesgerichtshofs diese Maßnahmen bewertet, der für das Parlamentarische Kontrollgremium ein Gutachten über den Fall erstellt hatte. So ein Urteil schien damals selbst den Geheimdienst zu schmerzen.

Also gab es rasch eine hausinterne Anweisung, wonach die Bespitzelung von JournalistInnen verboten sei. Diese gilt nach BND-Angaben auch gegenwärtig noch. Doch wie nun bekannt wurde, starteten die Spitzel schon kurze Zeit später, im Juni 2006, eine neue, halbjährige Lauschaktion gegen eine deutsche Journalistin - diesmal in Afghanistan. Und es deutet sich an, dass sie nicht die Einzige war.

Gelten deutsche Gesetze und die Regeln, die sich eine deutsche Behörde selbst gibt, im Ausland nicht? Man mag geneigt sein, dieser Sichtweise zuzustimmen. Wie soll ein Geheimdienst schließlich am wilden Hindukusch und anderswo seine Informationen sammeln, wenn er dabei nicht alle ihm zur Verfügung stehenden (technischen) Möglichkeiten nutzt?

Dass diese Einschätzung falsch ist, zeigt aber bereits die offizielle Entschuldigung von BND-Präsident Ernst Uhrlau bei der betroffenen Journalistin. Uhrlau ist altgedient, gewieft und wird einen solchen Canossa-Gang nicht antreten, wenn er nicht unbedingt muss.

Der Umgang mit den Journalistenbespitzelungen demonstriert wieder einmal anschaulich, dass die demokratische Kontrolle des BND nicht ausreicht. Auch die noch vor der Sommerpause des Bundestags geplante Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums beseitigt diesen Missstand nicht.

Denn auch in dem aktuellen Fall der bespitzelten Journalistin wäre die Öffentlichkeit viel zu spät über die Affäre informiert worden. Diese genehmigte Geheimniskrämerei gilt es zu beenden - zumal der Bundesnachrichtendienst immer wieder beweist, dass er auch nicht den geringsten Vorschuss an Vertrauen verdient.

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