Gerichtsurteil: Name her, zum Kuckuck!
Verweigert eine Mutter die Auskunft über den Erzeuger des Kindes, kann Scheinvater Erzwingungshaft fordern.
KARLSRUHE ap/dpa Eine Mutter kann notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Erzeuger ihres Kindes zu geben. Das entschied der Bundesgerichtshof, nachdem das Oberlandesgericht Jena die Erzwingungshaft zunächst abgelehnt hatte. Das Persönlichkeitsrecht der Mutter wiege nicht höher als das Recht des Scheinvaters, seinen Unterhalt vom Erzeuger zurückzufordern, so der BGH.
Im vorliegenden Fall ging es um einen 1989 unehelich geborenen Jungen, für den ein Mann die Vaterschaft anerkannte und Unterhalt zahlte. Eine heimliche Speichelprobe ergab aber Jahre später, dass dieser nicht der Erzeuger war. Ein gerichtliches Gutachten bestätigte den Befund. Den über 16 Jahre gezahlten Unterhalt wollte er sich nun vom tatsächlichen Erzeuger zurückzuholen. Der Scheinvater verklagte die hartnäckig schweigende Frau auf Nennung des Namens.
Das Landgericht Gera verurteilte die Mutter vor drei Jahren zur Auskunft über den Erzeuger ihres Sohnes und drohte ihr 1.000 Euro Zwangsgeld, ersatzweise zehn Tage Haft an. Als die Frau das Zwangsgeld nicht zahlte und der Gerichtsvollzieher es nicht einziehen konnte, beantragte der Scheinvater, Haftbefehl zu erlassen. Das OLG Jena lehnte das im Oktober 2006 ab, weil damit die Grundrechte der Mutter verfassungswidrig verletzt würden.
Diese Entscheidung hob der BGH nun auf. Die Mutter habe durch ihre ursprüngliche Erklärung selbst die Ursache gesetzt, dass der Scheinvater unterhaltspflichtig wurde. Da nun die Unrichtigkeit ihrer Erklärung feststehe, sei es ihr zuzumuten, den tatsächlichen Vater zu benennen. (Az. I ZB 87/06)
Leser*innenkommentare
Björn
Gast
Ein "nützlicher Trottel"? Wie menschenverachtend ist das denn bitte?! Auch wenn das Verhalten der Mütter, die sich so "aushalten" lassen (um Ihre Worte zu benutzen), irgendwie verständlich ist: billigenswert ist es keinesfalls. Der "Trottel" bleibt eben auch ein Mensch, der sich sein Leben vielleicht auch anders vorgestellt hatte. Meine Güte...
herr rodes
Gast
dieses urteil ist ein schlag ins gesicht aller mütter die einfach nur versuchen in einer schwierigen situation über die runden zu kommen indem sie einem nützlichen trottel was vorlügen um sich und ihr kind von ihm aushalten zu lassen.
Björn
Gast
Ein "nützlicher Trottel"? Wie menschenverachtend ist das denn bitte?! Auch wenn das Verhalten der Mütter, die sich so "aushalten" lassen (um Ihre Worte zu benutzen), irgendwie verständlich ist: billigenswert ist es keinesfalls. Der "Trottel" bleibt eben auch ein Mensch, der sich sein Leben vielleicht auch anders vorgestellt hatte. Meine Güte...
herr rodes
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dieses urteil ist ein schlag ins gesicht aller mütter die einfach nur versuchen in einer schwierigen situation über die runden zu kommen indem sie einem nützlichen trottel was vorlügen um sich und ihr kind von ihm aushalten zu lassen.
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Ein "nützlicher Trottel"? Wie menschenverachtend ist das denn bitte?! Auch wenn das Verhalten der Mütter, die sich so "aushalten" lassen (um Ihre Worte zu benutzen), irgendwie verständlich ist: billigenswert ist es keinesfalls. Der "Trottel" bleibt eben auch ein Mensch, der sich sein Leben vielleicht auch anders vorgestellt hatte. Meine Güte...
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dieses urteil ist ein schlag ins gesicht aller mütter die einfach nur versuchen in einer schwierigen situation über die runden zu kommen indem sie einem nützlichen trottel was vorlügen um sich und ihr kind von ihm aushalten zu lassen.