SPARKASSEN
: Hürde für Erhöhung von Kontogebühren

BERLIN | Sparkassen dürfen höhere Kontogebühren nicht durch Kündigung des Girokontos durchsetzen. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg, das eine Kontokündigung zur Gebührenerhöhung untersagte, ist rechtskräftig. Die Saalesparkasse zog gestern vor einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs ihren Revisionsantrag zurück. Das Urteil stützt sich laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Sparkassenverordnung von Sachsen-Anhalt. Ähnliche Verordnungen gibt es aber auch in anderen Ländern. (taz)